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ben nur bedenken, daß die Gelegen
heit , die ich jetzt bekomme, mich
einen Theil meiner Pflichten zu entle
digen, in mir ein lebhaftes Vergnü
gen erwecken muß.
Ausserdem kan ich Ew. Hvch-
wohlgebohrnen in gewisser Absicht
selbst als den Urheber dieses Werks
ansehen. Der gütige Beyfall mit
dem mich Dieselben beehret, wenn
ich es gewaget durch Versuche
einige Stücke in der Artillerie aus-
)(4 fündig