Tschuprow, Korrelationstheorie
§4]
auf Grund empirischer Werte
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Inwieweit nun diese Gerade als präsumptiver Vertreter der betref
fenden apriorischen Geraden gelten darf? Mit anderen Worten: inwie
weit die Werte von A' l0 und A r n als Präsumptivwerte der entsprechen
den Koeffizienten in der apriorischen Gleichung anzusehen sind ?
Ich schreibe die KeihenentWicklungen nicht aus, da die Rechnungen
genau so verlaufen wie im Falle des Korrelationskoeffizienten und
nichts besonders Lehrreiches enthalten, sondern führe bloß das End
ergebnis an. Wir erhalten in der Annäherung bis zu den Gliedern der
Größenordnung
E^li Ä n + N j/p 2 | 0 [ r 4io r i'i r 3ii] +
E^¡n=^,o +f]/ ( st 0 (0
? 310 7 111 r 2 11]
' m i | 0 [G 10 r i 11'
311
]| +
Diese Beziehungen gelten bei jeder Gestalt der wahren Regressions
linie. Ist die wahre Regression von Y in bezug auf X geradlinig, so ist
r Ä|1 = r 1|1 r Ä _|_uo und folglich, innerhalb der Grenzen unserer Ap
proximation, £Ä n =A n =a n und £M' 0 = M |0 = a |0 . Es läßt sich
vermuten, daß bei geradliniger Regression von Y in bezug auf X die Be
ziehungen und £<X|o genau sind; es ist mir jedoch
nicht gelungen, dies zu beweisen.
Für die Streuungen von A' n und von A\ 0 erhalten wir auf ähnlichem
Wege die Werte:
6 a\^"n t r a 12 + '4 m r i 11 ~ “ r 311 r i i iH
r
211111
+ r
3|01|1
] +
+ m i|0l
Diese Beziehungen gelten ganz allgemein für beliebige Abhängigkeits
gesetze. Bei geradliniger Regression von Y in bezug auf X erhalten wir
hieraus:
—r 2
Np 2 ,o L212
r
111 410.
] +
2 1 ^012 , r.
6 A> ht 1 1* 210 1-4
7 11 ll ^ m i | 0 V^21 0 E 11 2 r 111 r s I ol G"
111
'10 N f*2 I0
2 | 2 G 11 G1 ol i " '
Falls die Regression von Y in bezug auf X geradlinig und die Ver
bundenheit von Y mit X homoskedastisch ist, erhält man
2
6*1
1 Po\2
N P2\0
1 Po I 2
[1-C]+
4o N u
21 0
[ 1 - r illJ[i i 2|0+ m!
HO.
]+