Art. 77—78.
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von ©auf®. Es sei [GH]±%, HH X = GG X , also GHH^HGG,,
so folgt, daß i GG X H — HH X G — einem Rechten, d. h. H Lotschnitt-
punkt von ® ist.
78. Satz: Falls auf jeder Geraden mehr als ein uneigentlicher
Punkt existiert, definiere man in einer Ebene als Fußpunktgerade
eines uneigentlichen Punktes (©§) die Verbindungsgerade der Lot
schnittpunkte zweier eigentlichen Ge
raden ($ und § des Punktes, und als
Lotschnittpunkt einer uneigentlichen
Geraden \PQ\ den Schnittpunkt der
Fußpunktgeraden zweier uneigentlichen
Punkte P, Q derselben. Alsdann hat
allgemein jede Gerade genau einen Lot
schnittpunkt, jeder Punkt genau eine
Fußpunktgerade, und liegt ein Punkt
auf einer Geraden, so geht seine Fuß
punktgerade durch den Lotschnittpunkt
der Geraden.
Beweis: Daß jede eigentliche Ge
rade genau einen Lotschnittpunkt hat,
wird wie in 76 bewiesen. Gäbe es
(s. Fig.) zu einem eigentlichen Punkte
P zwei Fußpunktgeraden iß und iß' und
schneidet @5 von P die Geraden iß, iß' in G, G', so müßte, nach De
finition, G sowohl wie G' Lotschnittpunkt einer Geraden \PQ\A_ @
sein, gegen den eben bewiesenen p
Satz. Liegt ein eigentlicher Punkt
auf einer eigentlichen Geraden,
so geht seine Fußpunktgerade
durch den Lotschnittpunkt der
Geraden, wie unmittelbar aus den
Definitionen folgt.
Um zu zeigen, daß zu einem
uneigentlichen Punkte P genau
eine Fußpunktgerade gehört, muß
man beweisen, daß die Lotschnitt
punkte aller eigentlichen Geraden
von P auf einer Geraden liegen.
Es seien ©, $ drei Gerade
eines uneigentlichen Punktes P (s. Fig.), 61', ®', ¿1' ihre drei Mittel
geraden, [G) A (',] und \l\Blh] _L [C r s A x (J\ und \D 2 B l D] _L