Zahlensysteme. 99—103.
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„rechtssingulären“ Zahlen x =j= 0 und „linkssingulären“ Zahlen 1 + 0,
mit x% = 0, zu unterscheiden, wovon wir aber absehen, da dieser
Unterscheidung hier keine Bedeutung zukommt.
Im folgenden werden, wie oben, die aufgestellten Gesetze außer
B, C vorausgesetzt, und, wo Divisionen Vorkommen, soll der Divisor
als nichtsingulär angenommen werden.
102. Definitionen: Es heißt (a,ß) = a— ß der „Abstand“ von
a und ß, ferner (a, ß, y) = ^ das „Verhältnis“ der drei Zahlen
«, ft y, schließlich («, ft r, «) = P tÖ das „DoppelVerhältnis" der
p, 0)
vier Zahlen a, ß, y, ö.
103. Sätze: Es ist (aß) =—(/3a). Es ist (aß) (ßy) = (ay).
Es ist
(aßy) (ßay) = 1, denn || • ^ = 1.
Es ist
Wr) + («y« - o *■» ™ = Ä« _ !.
Setzt man also (aßy) = A, so kommt:
(aßy) = 1 (ßya)= (yaß) = i ^
(ßay) = | (ayß) = 1 — A (yßcc)= —- y •
1 ~ 1
Das Verhältnis (aßy) ist eine „affine Invariante“, d. h. es bleibt un
verändert, wenn man auf a, ß, y dieselbe lineare ganze Substitution
anwendet.*)
Gelten B und C, so können diese 6 Werte zu je zweien einander
gleich werden:
dann wird y = ; y das „arithmetische“ Mittel von a und ß.
Gelten B und C, so können die 0 Werte des Verhältnisses auch
*) Derartige Funktionen werden sonst als Semi-Invarianten bezeichnet
(s. F. W. Meyer, Bericht über den gegenwärtigen Stand der Invariantentheorie.
Ber. d. deutschen Math. Ver. I, Berlin 1892); es entspricht durchaus dem üblichen
Sprachgebrauch des Wortes „affin“ dieselben als affine Invarianten den projek
tiven gegenüberzustellen.