Viertes Hauptstück.
Von den Verhältnissen und Proportionen
nebst ihrer Anwendung auf die Beantwortung
verschiedener Nechnungsfragen.
I. Abschnitt.
Don den Verhältnissen.
§. 170.
ä^as Ergebniß der Vergleichung zweier gleichnamigen Größen
gegen einander nennt man ein Verhältniß; und insbesondere
heißt das Ergebniß derjenigen Vergleichung, in welcher untersucht
wird, um wie viel die eine Größe die andere übersteigt, ein
arithmetisches Verhältniß; das Resultat der Vergleichung
zweier Größen hingegen, wo man untersucht, wie vielmal, oder
wie oft die eine Größe in der andern enthalten ist, wird ein ge o-
me tri sch es Verhältniß genannt. Um wie viel eine Größe
eine andere übersteigt, ergibt sich, wenn man ihre Differenz durch
die Subtraction der letztern von der erstem bestimmt; hingegen
findet man, wie oft die eine Größe in der andern enthalten ist,
wenn man diese durch jene dividirt, das ist, wenn man ihren Quo
tienten aufsucht. Die Differenz bei einem arithmetischen Verhält
nisse heißt sonst auch der Name des Verhältnisses, und der
Quotient bei einem geometrischen Verhältnisse der Exponent
des Verhältnisses.
Vcga Vorles. I. Bd.
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