194 Viertes Hauptstück.
Das arithmetische Verhältniß zweier Größen, z. B. a und
kann durch a—und jenes von 39 und 13, durch 39-13, und
das geometrische Verhältniß eben dieser zwei Paar Größen durch
«:S, 39:13, oder durchs, ^ bezeichnet werden; es wird aus
gesprochen: a verhält si ch zu b, oder auch abgekürzt, a b.
Die zuerst angesetzte Größe heißt das erste Glied, oder der
Vorsatz, und die folgende Größe das zweite Glied, oder
der Nachsatz des Verhältnisses. Ist das zweite Glied eines Ver
hältnisses größer als das erste, so kann das Verhältniß steigend
heißen; im Gegentheile ist es ein fallendes Verhältniß, wenn
das zweite Glied kleiner ist als das erste. Bei einem fallenden Ver
hältnisse ergibt sich die absolute Größe der Differenz, wenn man
vom ersten Gliede das zweite abzieht, und so auch der absolute
Werth des Quotienten, wenn man das erste Glied durch das zweite
dividirt. Bei steigenden Verhältnissen ist es umgekehrt; jedoch ist
es erlaubt, auch bei jedem steigenden Verhältnisse die Differenz,
und den Quotienten so zu bestimmen, daß man immer vom ersten
Gliede das zweite abzieht, und so auch immer nur das erste durch
das zweite dividirt, wornach aber in einem solchen Falle die Diffe
renz negativ, und der Quotient ein echter Bruch sein muß. Die
Differenz eines arithmetischen Verhältnisses wird
daher immer in der Folge durch die Subtraction
des zweiten Gliedes vorn ersten, und der Quotient
eines geometrischen Verhältnisses mittels der Di
vision des ersten Gliedes durch das zweite bestimmt
werden. So sind bei den arithmetischen Verhältnissen 39—13;
13—14; 12—20 die Differenzen 26; 1; — 8; und bei den geo
metrischen Verhältnissen 36:12; 2i:i4; 8:18 sind die Quotien-
§. 171.
Gleiche arithmetische Verhältnisse sind solche, welche
gleiche Differenzen, und gleiche geometrische Verhältnisse
sind jene, welche gleiche Quotienten, in der §. 170 angeführten
Bedeutung genommen, haben; so sind 13—8; 10—3; 8—i