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Erstes Hauptstück. I. Abschnitt.
Fij. der Wirkung mechanischer Kräfte schon ausgesetzet. Wenn
man daher anisen will, was die Wirkung der Schwere
für einen Erfolg hat; so muß man sich zuerst vorstellen,
was mit flüssigen Körpern vorgehen würde, wenn ste von der
Schwerkraft frey waren, sonst aber eine oder mehrere be
wegende Kräfte nach angenommenen Gesetzen auf dieselben
wirketen.
§- 5-
r Die Haupteigenschaft der flüssigen Körper, wodurch
sich solche von festen unterscheiden, besteht darin, daß ein
angebrachter Druck gegen irgend einen Theil einer in
ssinem unbeweglichen Gefäße gänzlich eingeschlossenen
flüssigen Masse nach allen Richtungen in seinev ganzen
Starke fortgepflanzet wird. Wenn man sich z. B. vor
stellet , daß ein Gefäß vom festen Umfange, wovon ABEGH
Fig. i. ein Durchschnitt seyn mag, mit einer unschweren
flüssigen Masse angefüllet sey, und daß gegen eine Seiten
fläche AB eine Kraft — P(etwa mittelst eines genau passenden
und frey beweglichen Stämpels) nach einer darauf senkrech
ten Richtung drucke; so leidet der Theil AB der Oberfläche
der eingeschlossenen Flüssigkeit einen unmittelbaren Druck —
P Dieser Druck pflanzet sich nuu vermöge der vollkom
menen Beweglichkeit der Elementar - Theilchen des Flüssigen
durch die ganze eingeschlossene flüssige Masse nach allen Rich
tungen in seiner ganzen Stärke dergestalt fort, daß 1) jeder
dem AB gleich großer ebener Theil der Wände des Gefäßes
nach einer darauf senkrechten Richtung von innen nach außen
den nähmlichen Druck — P leidet, 2) auch jeder dem AB
gleich großer Theil der Oberfläche eines in dem eingeschlosse
nen Flüssigen schwebenden festen Körpers nach einer darauf
senkrechten Richtung eben so stark gedrückct wird, und end
lich 3) daß auch jede der Stampelfläche AB gleich große,
und inner dem eingeschlossenen Flüssigen in was immer für
einer Lage schwebende Ebene beyderseits nach senkrechten Rich
tungen den nähmlichen Druck — P leidet; oder welches ei
nerley ist, daß bey dem unmittelbaren Drucke P gegen AB
auch die auf zwey dergleichen ebenen Flächen vertheilten und