§§. 39 und 40. Bedingungsgleickungen in Dreiecksnetzen. 157
Zur Kontrolle berechnen wir nach §. 37 (9):
U — — wk — 3883 -f 174 = 4057
ganz wie die Tabellensumme. Nach §. 37 (10) bilden wir auch
den mittlern Fehler g einer Beobachtung:
4057
(i = ± 45",
obwohl man deutlich sieht, dafs die Beobachtungen mit einem
regelmäfsigen Fehler behaftet sind, insofern alle Verbesserungen
positiv ausfielen. Vielleicht dafs in der zweiten Lage des Fern
rohrs versäumt ward, die Schenkel jedes Winkels in umgekehrter
Reihenfolge einzustellen als zuvor. Man kann demnach hier nicht
behaupten, die Ausgleichung habe den Unbekannten günstigste
Werte erteilt.
§. 40.
Aufstellen der Bedingungsgleichungen für Dreiecks
netze. Gleichungen von der Form (1) des vorigen Paragraphen
heifsen Winkelbedingungsgleichungen, solche von der Form (4) des
selben Seitenbedingungsgleichungen. Jedes Dreieck oder w-Eck, in
welchem alle drei oder n Winkel gemessen wurden, gibt eine
Bedingung der ersten Art, ebenso jeder Horizontabschlufs, d. h.
jeder Fall, in welchem auf einem Standpunkte des Theodolits zu
zwei oder mehr Winkeln noch deren Summe (oder Ergänzung zu
360) gemessen ward. Zu einer Seitenbedingung gibt jeder Fall
Anlafs, wo eine Netzseite auf verschie
dene Art konstruiert werden kann. Die
Seitenbedingung drückt dann eben aus,
dafs beide Konstruktionen ein und den
selben Wert ergeben sollen. Die Seiten
bedingung der Fig. 11 läfst nur einen
Ausdruck zu, nämlich (2) oder (4) des
§. 39. In anderen Figuren, welche
ebenfalls nur eine Seitenbedingung ent
halten, kann diese in verschiedenen
Gestalten auftreten. So in dem Viereck
Fig. 12.
JE G FJD der Fig. 12, in welchem die acht Winkel x gemessen wur
den; von irgend einer Seite oder Diagonale ausgehend, kann die