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Zweiter Abschnitt. Die linearen Liniengebilde.
strahl eine Regelschar, so tut sein rechts-, linksparalleler das gleiche. Die
Verwandtschaften rechts- und linksparalleler Geraden innerhalb des Netzes
sind also linear.
Zwei Regelscharen des Netzes, deren Strahlen zu einander rechts
parallel sind, haben zwei Strahlen gemein. Diese müssen durch die Ver
wandtschaft* rechtsparalleler Geraden entweder in sich selbst oder in ein
ander übergehen. Die zweite Möglichkeit fällt weg, weil sie dann zu
einander rechtsparallel wären, die beiden Regelscharen also zusammenfielen,
denn ein Paar rechtsparalleler Geraden einer Regelschar verlangt nach
Nr. 29 bereits eine Involution solcher Geraden. Das tritt aber bei einer
beliebigen Schar des Netzes offenbar nicht ein. Es liegen in jeder Regel
schar des Netzes zwei Geraden, die mit ihren in der Verwandtschaft rechts
paralleler Geraden zugeordneten Strahlen zusammenfallen, also keine
rechte Parallele mehr im Netz besitzen. Der Ort dieser Geraden ist
eine Regelschar, ich will sie als rechte Kernschar bezeichnen, die ent
sprechende Fläche für die Verwandtschaft linksparalleler Geraden als linke
Kernfläche.
Jede Regelschar des Netzes durch zwei rechtsparallele Geraden trägt
eine Involution solcher Strahlen; deren Doppelelemente sind die gemein
samen Strahlen der Regelschar mit der Kernschar. Jedes Paar rechts
paralleler Strahlen des Netzes liegt also harmonisch zu je zwei Strahlen
der rechten Kernschar, die mit ihnen auf einer Regelschar gelegen sind,
und ist daher ein Paar polarer Geraden in bezug auf die Trägerfläche der
rechten Kernschar.
Es gibt im Strahlennetz eine Regelschar von Strahlen, ivelche keine
rechten, und eine Regelschar von Strahlen, welche keine linken Parallelen
im Netz besitzen; wir nennen sie rechte and linke Kernschar des Netzes.
Die Venvandtschaften rechter und linker Parallelen werden hervorgerufen
durch den Polarraum der Trägerflächen der rechten und linken Kernschar.
Bewegung führt ein Paar paralleler Geraden immer in ein anderes
gleicher Windung über. Die Umwendungen um die Gegenkantenpaare
des Haupttetraeders, welche das Netz in sich überführen, müssen darum
auch die Parallelverwandtschaften in sich überführen. Daraus folgt: Die
Trägerflächen der beiden Kernscharen haben das Symmetrietetraeder des
Netzes selbst zum Haupttetraeder.
48. Realität der Kernscharen. Ist das Netz hyperbolisch mit
den reellen Leitgeraden a, b, so finde ich die Rechtsparallele zu einem
Netzstrahl g mit den Stützpunkten A, R folgender Weise: Ich lege durch
den Punkt A die Linksparallele b' zu b. Die Ebene ab' schneidet b in B'.
Die Parallele rechter Windung zu g durch B' muß 1/ schneiden, weil sie
das Parallelogramm b'gbg' vervollständigt, sie schneidet also auch a in A'.