§ 3. Die lineare Kongruenz oder das Strahlennetz.
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Die Konstruktion lehrt zugleich, daß durch die Verwandtschaft rechts
paralleler Strahlen das Netzstrahlenbüschel mit Scheitel A in dasjenige
mit Scheitel B' übergeht. Der gemeinsame Netzstrahl AB' entspricht
sich dabei selbst, ist also ein Strahl der rechten Kernschar. Man sieht
hier auch direkt, daß zwei rechtsparallele Strahlen bezüglich der Kernfläche
polar sind. Die Konstruktion lehrt ferner: Im hyperbolischen Strahlennetz
sind beide Kernscharen reell.
Jede Regelschar des Netzes, welche die Hauptgeraden h, enthält,
ist Schar eines gleichseitigen Paraboloids, trägt also eine Involution rechter
und eine linker Parallelen. Alle diese Regelscharen erfüllen das ganze
Netz. Die Doppelelemente der Involutionen gehören beziehungsweise der
rechten und linken Kern schar an. Alle Strahlen einer solchen Regelschar
sind zu den Hauptstrahlen gleichgewunden (Nr. 31). Im hyperbolischen
Netz kommen beide Windungen vor, im elliptischen nur eine (Nr. 39).
In einer Regelschar eines gleichseitigen Paraboloids, deren Strahlen zu den
Hauptstrahlen rechtsgewunden sind, hat nur die Involution rechtsparalleler
Strahlen reelle Doppelelemente (Nr. 31). Da im rechtsgewundenen ellip
tischen Netz nur Regelscharen rechter Windung gegen die Hauptstrahlen
Vorkommen, so folgt: Im rechtsgewundenen elliptischen Netz ist nur die
rechte, im linksgewundenen nur die linke Kernschar reell.
b) Besondere Strahlennetze.
49. Netze mit oc 1 Par alleischaren. (Parallele Leitgeraden.)
Bisher haben wir von dem Strahlennetz angenommen, daß es mit seinem
absolutpolaren nur zwei Geraden gemein hat. Wir betrachten weiter
den Fall, daß beide Strahlennetze eine Regelscbar gemein haben. Diese
muß dann durch die absolute Polarität in sich selbst übergehen, also eine
Schar einer orthogonalen Cliffordschen Fläche sein. Das tritt bei reellen
Leitgeraden dann und nur dann ein, wenn die beiden Leitgeraden des
Netzes parallel sind; die Schar, die es mit dem absolutpolaren gemein
hat, ist dann die Regelschar der gemeinsamen Lote. Um aber auch hier
das elliptische Netz einzuschließen, ohne doch die imaginären Leitgeraden
zu benutzen, beweise ich:
Enthält ein Netz eine rechtsgewundene Parallelregelschar, so setzt es
sich aus oo 1 rechten Parallelregelscharen zusammen. Ist nämlich g ein
beliebiger Strahl des Netzes außerhalb der Regelschar, so bestimmt er
mit einem Strahl der Schar zusammen einen Parallelkomplex, bestehend
aus oo 1 recbtsgewundenen Parallelennetzen, in welchem das ganze Netz
enthalten ist. Die Leitgeraden des Netzes sind dann bezüglich dieses
Parallelkomplexes nullpolar, also — wenn sie reell sind — nach Nr. 37
linksparallel. Da ferner das Netz mit jedem der oo 1 rechten Parallelen