Zus. des §. 45) als einen Bruch ansetzen, d. i. z. B.
51
: 4
— 14.
f;-H■ = 15 «nb I : I = f . I
a «5
¥ ♦ T
2tens, Ist bey einer Division der Dividend oder Divisor,
oder jeder ein Bruch und man schreibt diese Division
bruchweise an, so erhält man einen gebrochenen
Bruch, der also in einen einfachen verwandelt wird,
wenn man die, durch den Hauptbruchstrich angegebene
Division wirklich verrichtet, oder wenn man den, durch
solchen ausgeschiedenen Zahler und Nenner durch die
Generalzahl der Nenner derselben multiplicirt; es ist
also z. B.
— ff » * — jff i
5 * ft — jo 4 7 ft 4 4 — o .
» r — t , -— t * ff — T4 > voer
ff
4*8 , . 5*4
¿78 T *’ $.4
t O 4
ff J
7.21 , 8 y .
2ff —14 1
§. 57.
Lusätre:
Itens, Im Zähler und Nenner eines Bruches kann man
gleiche Factoren gegen einander wegstreichen, oder im
mer einen beliebigen Factor vom Zähler und einen
beliebigen Factor vom Nenner durch ihr gemeines
Maaß dividiren, ohne daß dadurch der Werth des
Bruchs verändert wird, (nach §. 46, Ltens und §. 37,
3ten Lehrs.) B.
— T ,
6 s
9 . 5
^ 4
17 1
2tens, Besteht der Zähler oder Nenner aber aus, mit den
Zeichen -s- oder — vereinigten Zahlen, so kann man
solchen Bruch blos abkürzen, wenn man, mit Rücksicht
nahme des im 5ten Zus. des 36 Gesagten, den Zähler
und Nenner durch ihr gemeinschaftliches Maaß dividirt,
z. B. und ~~ lassen sich auf keine kleinere Be
nennung bringen oder abkürzen, hingegen =
3-1
und iZJ = * "Li