AukgLve:
Benannte Zahlen einerley Benennung zu subtrahiren.
Auklösung:
Hiebey gilt dasselbe, was in Beziehung ihrer Addition
(im §. 64) gesagt wurde, und es ist z.B.
8 Kreuzer —5 Kreuzer —(8—5) Kreuzer —z Kreuzer;
2* Gulden — f Gulden — (2| — |) Gulden—2^ Gulden;
1,25 Pfund—z Pfund — (1,25 —-L) Pfund—Pfund.
§. 66.
ÄUkgLve:
Eine benannte Zahl zu multipliciren.
Auklösuug:
Man multiplicire die Zahl der benannten Zahl und
gebe dem Producte die Benennung derselben (nach §. 15,
4tens); z. B.
3 Aepfel X2 — (5 . 2) Aepfel — 6 Aepfel;
H Gulden X 5 — (f . 3) Gulden — 2^ Gulden;
f Pfund X 0,2 — (| . 0,2) Pfund — & Pfund;
LusLhe:
ltens, Benannte Zahlen kann man (nach §. 15, Iltens)
nicht mit einander multipliciren.
2tens, Soll von einer benannten Zahl angegeben werden,
wovon sie ein gewisser Theil ist, so darf man nur, um
es zu erhalten, die benannte Zahl mit der Zahl, welche
den Theil angiebt, multipliciren, (nach §. 15, 6tens);
z. B. 5f Gulden ist der 4te Theil von 4 . 5| Gulden,
d. i. von 22ß Gulden.
§. 67.
§lukgabe:
Eine benannte Zahl zu dividiren.