bereits 6 Thaler daran bezahlt und will ihm jetzt
den Nest meiner Schuld bezahlen, welches offenbar
geschieht, wenn ich ihm die 20 Gulden gebe, und
mir dagegen die 6 Thaler vor - oder nachher von
ihm nehme.
also z. B. 9+(20—6) = 29 — 6 = 3+20;
2tens, Der Nest wird von einer Quantität subtrahirt, wenn
man von ihr den Minuenden subtrahirt und den Sub
trahend nachher addirt, oder wenn man ihr den Sub
trahend addirt und nachher den Minuenden subtrahirt;
Vexspiel:
Wenn ich, bey vorigem Beyspiele, meinem Gläu
biger erlaube, sich den Nest meiner Schuld von
meinem Gelde zu nehmen (davon zu subtrahiren),
so kann er dieß offenbar, indem er die 20 fl. da
von nimmt, dagegen die 6 Thaler vor - oder nach
her dazu thut;
also z. B. 70 — (20 — 6) — 50 + 6 — 76—20.
Ztens, Zu dem Reste wird eine Quantität addirt, wenn man
sie entweder dem Minuenden addirt, oder wenn man
sie von dem Subtrahenden subtrahiret;
Vesspiel:
Ich habe bey Jemand Guthaben und Schulden;
wenn mir nun dieser zu solchem Vermögen, d. i.
zu dem Rest, welcher nach Abzug der Schuld von
dem Guthaben bleibt, Etwas geben will, so kann
er dieß offenbar, wenn er entweder zu meinem
Guthaben so viel dazu rechnet, oder wenn er von
meiner Schuld so viel davon rechnet;
also z. B. (7 — 4) + 1 = 8 —4 = 7 —3;
4tens, Von dem Reste wird eine Quantität subtrahirt,
wenn,man sie entweder von dem Minuenden subtra-
hikt, oder wenn man sie dem Subtrahenden addirt;
Verspiel:
Wenn mir bey vorigem Beyspiel statt Etwas ge
geben, solches genommen werden soll, so geschieht