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Veweis:
Der erhaltene Quotient ist diejenige Zahl, womit der
Nenner multiplicirt werden muß, um dem Generalnenner
zu entsprechen, folglich muß auch dessen Zähler mit dieser
Zahl multiplicirt werden, um des Bruches vorigen Werth
zu behalten, (nach §. 46, ltens und Ltens).
§. 49.
Ausgabe:
Mehrere Brüche auf gleiche kleinste Benennung zu brin-
i SPi 3 100 * 8 80
gen, z. io. ¥ , T¥¥ , 9 , *, xtjü-
AuüöSUNg:
ltens, Man bringe zuerst (nach §. 46,6tens) jeden gegebenen
Bruch, der sich noch nicht auf seiner kleinsten Benen
nung befindet, (nach §♦ 42) auf solche. Im gegebe
nen Beyspiel erhält man also dadurch die Brüche
5 5 4 5 4 ♦
¥ > ZI ZI 4 / Zf
Ltens, Suche von sämmtlichen dadurch erhaltenen Nen
nern (nach §. 43) die kleinste Zahl, wovon sie Maaße
sind; also ist hier:
8, 6, 9, 4, 5. Q
4, 4t 9 5
diese Zahl — 2 . 4 . 9 . 5 — 360 der Generalnenner
(nach §. 46, 6tens), zu welchen man
3tens, für jeden Zähler die entsprechende Zahl (nach §. 48)
findet, indem man die nach itens erhaltenen Brüche
in eine Reihe unter einander schreibt, darneben noch
zwey Reihen durch Linien bildet, ober solche den Ge
neralnenner setzet, dann in die zweyte Reihe den Quo
tienten schreibt, den man erhält, wenn man den Ge.
neralnenner durch den Nenner jedes in ersterer Reihe
stehenden Bruches dividirt, und in die 3te Reihe das
Product jedes dieser Quotienten mit dem vorne stehen
den Zähler einträgt, und dadurch die neuen Zähler er
hält, d> i.