AbeVsche Integrale, (p. 45)
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Klasse 10 bei Seite lassen. Begründung hierfür liegt darin, dass solche
Glieder den Bedingungen 2) und 3) schon von selbst genügen, also später
ganz beliebig zugefügt werden können. Im eben Gesagten liegt die vorher
schon in Aussicht gestellte einzige Beschränkung unserer gegenwärtigen Aufgabe.
Hierüber hinaus aber will ich vorläufig zwei Annahmen machen, deren
Nothwendigkeit ich erst später entwickele:
Annahme I. Terme von den Klassen 1 und 2, welche auf
der Curve nicht beständig gleich Null wären, dürfen wegen der
Bedingung 3 des § 8 in unserer Form <F nicht auftreten. Zu unter
suchen sind demnach nur solche Bestandtheile der Form ; F, welche je eines
der vier Paare von Klammerfactoren:
7. (uvad) .(uvbß)
9. (uv aß). (u v bß)
8. (uvba) .(uvbß)
6. (uvbß) .(uvbß)
enthalten. In jedem dieser Factorenpaare stehen zwei Symbole (a, b) und zwei
Symbole (ct,ß). Fs bleiben also jedenfalls (2^—2) Symbole (a,b) und
(2m 0 — 2) Symbole (a,ß) ausserhalb der Klammer stehen, die also mit den
Coordinaten (z) resp. (t) vereint Vorkommen werden. Ein symbolisches
Element aß u. s. w. darf ich wohl als „ein mit z behaftetes a\ resp. „ein
mit 'c behaftetes ß u bezeichnen. Dann lässt sich meine zweite vorläufige An
nahme folgendermaassen aussprechen:
Annahme II. Die in einem jeden Terme der Form ^ausser
halb der Klammerfactoren vorkommenden Symbole («, b) sollen
genau zur Hälfte, d. h. zu je (»^ — i) mit Coordinaten z und dem
entsprechend zu je («tj— 1) mit Coordinaten c behaftet sein. Das
Gleiche gilt folglich für die Symbole («, ß). Kurz gesagt, auf
jede Grundform sollen die Coordinaten (z) und (Q in gleichem
Maasse vertheilt sein.
Damit ist unsere Aufgabe zunächst darauf reducirt, die Constanten
A, B, C, D in folgendem Ausdruck zu bestimmen: