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Jährliche Beiträge zur Versicherung von 100 Thlrn.,
zahlbar beim Tode des von zwei Versicherten Zuerststerbenden.
Alter
der
Frauen.
Alter
der
Männer.
Eherente.
(100-4E)100
Jährlicher
Prämien
betrag.
Thaler.
104
50
55
8,437
63,70
6,75
45
50
9,867
58,20
5,36
40
45
11,136
53,36
4,39
35
40
12,208
49,20
3,73
30
35
13,138
45,62
3)23
Sechstes Kapitel.
Berechnung der jährlichen Prämien zur Versicherung
von Ivv Thalern, zahlbar beim Tode einer Person A für den
Fall, daß dann eine andere zu versorgende Person II noch
am Leben ist.
Die Prämienzahlung wird so lange währen, als beide Personen A und 13
noch leben; wenn wir uns also A und B als verheirathete Personen denken, so
wird der baare Werth der Prämienzahlung wieder gleich sein dem baaren Werthe
einer vorschußweise» Eherente, d. i. bei früherer Bezeichnung
B (1 + E) .... (W).
Was nun die Leistung der Bank betrifft, so hängt die Zahlung des ersten Kapi
tals (ä 1 Thlr. gerechnet) davon ab, daß der Versicherer A binnen einem Jahre
gestorben, die versicherte Person B aber nach einem Jahre noch am Leben ist.
Haben a„ und «k für A und B bezüglich die frühere Bedeutung, so ist diese
Wahrscheinlichkeit
(In stn+T a k+ i
Un «k