IV
tt) die Versicherung eines Kapitals, zahlbar beim Tode einer Person A für den
Fall, daß dann eine zweite Person 6 noch an Leben sei.
Bei 1) und 2) ist die Sterblichkeitstafel benutzt worden, welche aus den
Beobachtungen von 17 englischen Gesellschaften hervorgegangen ist; bei 3) die bis
jetzt — wie cs scheint — noch wenig beachtete, aber überaus wichtige Tabelle von
de Montferrand; bei 4), 5) und 6) endlich ist die verbesserte Brune'sche Sterblich-
kcitstafcl zu Grunde gelegt worden.
Zur Charaktcrisirung der einzelnen Versicherungsarten bemerken wir noch, daß
die Erste sich vorzugsweise eignet für alleinstehende Personen, die sich eine
sorgenfreie Zukunft sichern wollen;
die Zweite namentlich für Familienväter bestimmt ist, die ihren Kindern
ein Kapital hinterlassen wollen;
die Dritte dazu dient, um Söhnen die Mittel zum Studiren oder zur
Begründung eines Geschäfts und Töchtern eine Mitgift zu sichern;
die Vierte Wittwen durch Sicherung einer Pension vor Mangel schützen soll;
die Fünfte endlich für kinderlose Eheleute die empfehlenswertheste ist, wenn
der Mann einzig und allein für seine Frau zu sorgen hat. Sie ist in diesem Fall
der reinen Lebensversicherung unter Nr. 2. vorzuziehen, weil sie billigere Prämien
sätze hat. Selbstverständlich wird sie auch Vätern, die ein einziges Kind haben,
ganz besonders zu empfehlen sein.
Halle, den 9. März 1854.
Wiegand.