Werths (10), den wir das Risiko der Ueberlebenden genannt haben, das entsprechende
Risiko einer jeden Prämie berechnet, so hat man sofort eine vollkommen rationelle
Bestimmung der Höhe des Prämienzuschlages, welcher die aus den Schwankungen der
Sterblichkeit fliessende Gefahr deckt. Aelmliches gilt von dem Reservefonds und dem
zur Deckung desselben nöthigen Sicherheitsfonds.
Die Ausführung dieser Rechnungen behalten wir uns für eine andere Gelegen
heit vor.
Zweiter Abschnitt.
Die Wahrscheinlichkeit, nach Ablauf eines Jahres noch zu leben, wird aus
Beobachtungen abgeleitet.
§. 7.
Die Wahrscheinlichkeit, nach Ablauf eines Jahres noch zu leben, ist niemals
a ;priori bekannt, sondern sie muss aus Daten der Erfahrung erst abgeleitet werden.
Da dies aber niemals mit Gewissheit, sondern nur mit einem grösseren oder geringeren
Grade von Wahrscheinlichkeit geschehen kann, so muss dieser Wahrscheinlichkeitsgrad
dem Endresultate noch anhaften, und das Obige bleibt mithin nicht ohne Modification.
Gesetzt die Erfahrung habe aus L Lebenden vom Alter «, LI Ueberlebende nach
einem Jahre gegeben, und x sei die unbekannte Wahrscheinlichkeit einer Person vom
Alter a, nach Ablauf eines Jahres noch zu leben. Wenn x bekannt wäre, so würde die
Wahrscheinlichkeit der hier angezeigten Erfahrung wie in (1) gewesen sein
m X L ‘ (I - L ‘ a D
n(L‘)U{L~L‘) G X) • 'A 1 '
Demnach ist die Wahrscheinlichkeit £} der Hypothese x
L‘ , L —L' /
X (i —X) ctfi
d. i
(12)
wo x aller Werthe von o bis i fähig ist.
Der Werth von sc, für welchen Q ein Maximum wird, ist