Full text: Die mathematischen Rechnungen bei Lebens- und Renten-Versicherungen

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darauf fallenden Zinsen und Zinseszinsen 
noch so viel reserviren, dass sie im Stande 
ist, alle Zahlungen, die sie rechnungsmässig 
zu erwarten hat, zu leisten; und offenbar 
genügt bei (¿» -f- w)jährigen Versicherten 
für jeden einzelnen Versicherten die seiner 
Versicherung entsprechende einmalige 
Prämie für das Alter von (¿» -f- n) Jahren 
ebenso gut, wie beim Abschluss der Ver 
sicherung die Bank durch die Prämie des 
¿»jährigen in den Stand gesetzt werden 
sollte, allen Zahlungen zu genügen. 
Zillmer 1861. 
Seite 108. 
Alle Kinder nämlich, die der Kinder 
versorgungskasse beitreten und in dem 
selben Jahre geboren sind, bekommen für 
sich eine besondere Kasse, alle Einzahlungen 
werden Zins auf Zins verzinst, und bei 
einem bestimmten Alter der Kinder wird 
die Kasse ausgeschüttet, und die Kinder, 
die von den beigetretenen noch leben, 
erhalten das Vermögen der Kasse zu 
gleichen Theilen. Bei der Berechnung der 
Prämien kommt es also darauf an, dass 
alle Kinder, die derselben Kasse angehören, 
mögen sie früher oder später beigetreten 
sein, durch ihre Zahlungen dasselbe An 
recht an das Vermögen der Kasse haben. 
und den auf dieselbe fallenden Zinsen und 
Zinseszinsen auf die folgenden Jahre stets 
noch so viel reserviren, dass sie alle bei 
dieser Versicherung für die Folgezeit rech 
nungsmässig zu erwartenden Zahlungen 
damit zu leisten im Stande ist. Hierzu 
muss aber für einen x -)- vjährigen Ver 
sicherten die seinem Alter x -f- v ent 
sprechende einmalige Prämie ebenso gut 
genügen, wie es die beim Abschluss der 
Versicherung an die Bank gezahlte ein 
malige Prämie für die ¿»jährige Person zu 
thun im Stande war. 
Morgenbesser 1882. 
Seite 85. 
Alle zur Versorgungskasse beitragenden 
Kinder nämlich, welche in demselben Jahre 
geboren sind, bilden für sich eine besondere 
Kasse; alle Einzahlungen werden Zins auf 
Zins verzinst, bei einem bestimmten Alter 
der Kinder wird die Kasse ausgeschüttet 
und die von den beigetretenen noch leben 
den Kinder erhalten das Vermögen der 
Kasse zu gleichen Theilen. Die Prämien 
müssen nun so berechnet werden, dass 
alle Kinder, die derselben Kasse angehören, 
mögen sie derselben früher oder später 
beigetreten sein, durch ihre Prämien gleiches 
Anrecht an das Vermögen der Kasse be 
sitzen. 
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-* 
Aehnliche Beispiele lassen sich noch viele aufstellen. 
Neu-Weissensee bei Berlin, 2. März 1887. 
Dr. Zillmer.
	        
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