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führen. Am angemessensten wird die Abgangsentschädigung bestimmt nach der vollen
Prämien-Reserve, diese gekürzt um einen bestimmten Theil des Werthes der zukünftigen
Beitragszahlungen, z. B. um 5% des Werthes der zukünftigen Beiträge. Dieser
Procentsatz kann natürlich für die verschiedenen Versicherungsformen verschieden
festgesetzt werden.
§ 84. Dass dem Versicherten, welcher vorzeitig seine Versicherung verfallen
lässt, ein Recht auf Rückforderung der Prämien-Reserve entweder ganz fehlt, oder
nur das Recht, einen Theil der Prämien-Reserve zurückzufordern zusteht, ist im vorigen
Paragraphen erörtert worden. Hier soll nun untersucht werden, ob die Bank den
Versicherten, welche kein Rückforderungsrecht haben, bei ihrem Ausscheiden noch
irgend ein Recht einräumen kann. Daran knüpft sich die Prüfung derjenigen Leistung,
welche die Bank einem ausscheidenden Versicherten in Aussicht stellen kann, der zwar
ein Rückforderungsrecht hat, auf die Ausübung desselben aber verzichtet.
Zunächst setzen wir eine Kapitalversicherung auf den Lebensfall mit jährlicher
Prämienzahlung voraus. Eine solche Versicherung können wir auffassen als zusammen
gesetzt aus verschiedenen Versicherungen, indem wir jede einzelne Jahresprämie als
eine einmalige Prämie ansehen. Für die erste Jahresprämie erwirbt der Versicherte
offenbar die Versicherung einer Summe, die zu der Prämie in demselben Verhältniss
steht, wie die Summe 1 zu der einmaligen Prämie. Für die erste Jahresprämie erhält
der Versicherte somit, ganz unabhängig davon, ob die zweite Jahresprämie gezahlt
wird oder nicht, das Anrecht auf die Summe
und diese Summe ist zahlbar, falls der Versicherte im Alter von 0 Jahren noch lebt.
Für die zweite Jahresprämie erwirbt der Versicherte das Anrecht auf die Summe
zahlbar auf den Lebensfall im Alter von 2 Jahren. Hat der Versicherte n Jahres
prämien eingezahlt, so hat er, unabhängig davon, ob er noch weiter Prämien ent
richtet, das Anrecht auf eine Versicherungssumme in Höhe von
erworben und zahlt er die Prämien bis zum Ablauf der Versicherung, so hat er das
Anrecht auf die Summe
Z bx
+
'$*+:
Nun ist der Ausdruck innerhalb der Klammer nach Formel (54b) gleich der Reciproken
von z j)x, mithin ist die Summe, welche durch sämmtliche jährliche Prämien, jede
einzelne als einmalige Zahlung aufgefasst, versichert werden kann, gleich 1, wie es
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