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zeichnen wir denselben mit dem Buchstaben r und nennen ihn den Aufzinsungsfactor,
oder auch schlechtweg den Zinsfuss. Bei 3 %iger Verzinsung, oder für n = 3 ist
= 1,03. Für n = 3V2 :== 3,5 ist r = 1,035 etc. Bezeichnet man den zu-
r
künftigen Werth einer Summe S nach 1 Jahre mit S u nach 2 Jahren mit S 2 , u. s.w.
und nach n Jahren mit S n , so ergeben sich folgende Formeln:
S x = S . r,
S 2 = S . r 2 ,
S n = S. r*.
(1)
(la)
Ist aS = 1, so ist
Die zweite Aufgabe, den gegenwärtigen Werth eines Kapitals zu bestimmen, unter
scheidet sich von der ersten nur dadurch, dass hier der Werth S n gegeben und
der Werth S gesucht wird. Dividirt man in Formel (1) beide Seiten der Gleichung
n
mit r n , so erhält man
(2)
d. h. den gegenwärtigen Werth eines Kapitals, welches nach n Jahren den Werth S n
hat, erhält man, wenn man diesen Werth S n durch r n dividirt. Ist S n = 1, so ist
Häufig wird — mit einem besonderen Buchstaben bezeichnet, etwa mit o und heisst
dann Abzinsungs- oder Discontirungsfactor. Die Formeln (2) und (2 a) gestalten sich dann
(3)
(3 a)
S= S n . Q n
S=Q n .
und für S„ —1
Anmerkung. Nach der bisherigen Entwickelung hat man unter n eine ganze Zahl zu
verstehen. Wir wenden jedoch dieselben Formeln auch dann an, wenn n eine gebrochene Zahl ist.
s
Wir sehen z. B. S.r< als den zukünftigen Werth der Summe S nach 3‘/ 2 Jahren und als den
gegenwärtigen Werth einer Summe an, welche nach 3'/ 2 Jahren S beträgt. Durch diese Ver
allgemeinerung der Formeln vermeidet man die mancherlei unlogischen Consequenzen, zu denen die
im sonstigen geschäftlichen Leben Anwendung findenden Formeln für Discontirung etc. führen.
§ 3. An die in § 2 behandelten Aufgaben aus der Zinseszins-Rechnung, welche
bei den Versicherungsrechnungen immer wieder Vorkommen, knüpfen wir noch folgende,
welche ebenfalls bei den Versicherungsrechnungen, wenn auch nicht so häufig, An
wendung finden.
1) Während einer Reihe von n Jahren wird alljährlich am Anfänge jedes
Jahres die Summe K zinstragend angelegt. Es fragt sich, wie gross ist am Ende der
n Jahre der zukünftige Werth des aus diesen einzelnen Kapitalien und den Zinsen
und Zinseszinsen derselben angesammelten Kapitals.