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Ist die Versicherungssumme nicht 1, sondern S, so ergiebt sich als Reserve
^z+n “b Rx + n + 1
X + n + 1
X + n + 1
zu multipliciren und die
Differenz der beiden Producte zu bilden. Für die verschiedenen in demselben Ge
schäftsjahr und mit demselben Beitrittsalter abgeschlossenen Versicherungen muss man
b + n “b l X + n + 1
die Versicherungssumme mit demselben Factor
liehe Nettoprämie mit demselben Factor
Rx+n ~b R* + n +1 l
und ebenso die jähr-
multipliciren.
erhält somit die Summe der Reserven für alle diese Versicherungen, wenn man die
Px + n ~b P-x + n +1
gesammte Versicherungssumme mit dem Factor
Rx + n -b Rx + n +1
und die Summe der
multiplicirt, und die Differenz
Ferner werden für diejenigen Versicherungen, welche im Laufe des letzten
Geschäftsjahres in ihr in + 2) tes Versicherungsjahr eingetreten und mit dem um
1 Jahr jüngeren Beitrittsalter abgeschlossen sind, die Versicherungssummen mit
P-x 4- n ~b Px + n + l
und die Nettoprämien mit demselben Rentenfactor
zu multipliciren sein; denn für jede dieser Versicherungen ist
Dasselbe gilt für diejenigen Versicherungen, welche in dem letzten Geschäftsjahr in
das (n —b 3)te Versicherungsjahr eingetreten sind, und für welche das Alter von (x — 2)
Jahren das Beitrittsalter ist. Ueberhaupt werden für alle Versicherte, welche im
Laufe des letzen Jahres bei Beginn des neuen Versicherungsjahres dasselbe Alter hatten,
gleichviel in welchem Alter der Beitritt erfolgt ist, oder was dasselbe ist, gleichviel,
wie lange die Versicherung schon besteht, dieselben Factoren für die Reserveberechnung
Anwendung finden.
Hieraus ergiebt sich die Gruppirung der lebenslänglichen Kapitalversicherungen
auf den Todesfall nach Altersklassen, indem alle Versicherungen in dieselbe Altersklasse
eingestellt werden, für welche das Alter der Versicherten bei Beginn des letzten, bei
Schluss des Geschäftsjahres noch laufenden Versicherungsjahres dasselbe war. In die