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nten Alter
mes Alters
SO ist . . (y)jKx
(y)p x p x =p x (40)
3 nur eine
Tode des
.ndert sich ■
bezeichnet
vird, falls
bezeichnet
dasjenige
bildet die
iy) Px, der
oder , , Avx + v
(y)p x px=p x v/, • (40 a)
— Vx — — + y
§ 18. Die jährlichen Prämien für die Todesfall-Versicherung auf Lebenszeit
sollen nicht in gleichen, sondern in jedesmal mit Ablauf bestimmter Perioden wachsenden
oder abnehmenden Raten gezahlt werden. Diese Prämien mögen bezeichnet werden
durch p x und p x . Unter den verschiedenen Anordnungen, welche man über das
Steigen und Fallen der Prämien treffen kann, wählen wir als Beispiel folgende: Die
Prämie wachse oder nehme ab gleichmässig jedesmal nach Ablauf von 5 Jahren und
zwar so, dass nach Verlauf von 15 Jahren im ersten Fall das Doppelte, im zweiten
Fall die Hälfte der ursprünglichen Prämie gezahlt wird, und diese Prämie werde dann
haben also
bis zum Tode gezahlt.
Der Werth der Bankleistung ist für eine bei Abschluss der Versicherung im
Alter von x Jahren stehende Person wieder
(39)
Px.
zum Tode
Ende des
i für diese
brente.
I
I. Die Leistung des Versicherten, zunächst bei steigenden Prämien, gestalte
sich folgendermassen: Der Versicherte zahlt jährlich während der ersten 5 Jahre
während der zweiten 5 Jahre p x -f- ~p x = -jP x , während der dritten Periode von
5 Jahren Pp x un( l dann auf Lebenszeit 2p x . Die Prämienzahlung bildet hier zunächst
vorstehenden
eine sofort beginnende Leibrente mit dem jährlichen Betrage von p x ^ dazu kommt
(89 a)
eine zweite, um 5 Jahre aufgeschobene Rente mit dem jährlichen Betrage von \p x
s angegeben
iürzung der
<’)px und Px.
dazu kommen ferner noch 2 Renten, die eine um 10 Jahre, die' andere um 15 Jahre
aufgeschoben, jede mit dem jährlichen Betrage von jp x . Der Werth der Beitrags
zahlung wird also dargestellt durch
P x • Rx -f" TP X ( (5)Rx + (10)-ßx “|- (15)ßx)
1
~\P X + (5)Rx + (10)ßx + (15) ßx )•
Setzt man diesen Werth = JA, so ist
3 p x
r x 3ß x + (5)ßx + (10)ßx + (15)ßx ’
II. Bei abnehmenden Prämien wird jährlich während der ersten Periode p x
gezahlt, während der zweiten Periode , während der dritten Periode AJ) un( ]
dann bis zum Tode -\-p x - Hier bildet die Prämienzahlung eine Rente auf Lebenszeit