- — ( (5)-R x -f- (10) R* 4" (15) P x )
Hier kommt im Nenner dieselbe Summe von aufgeschobenen Renten vor wie in
Formel (41).
Anmerkung. Soll die Prämienzahlung nur bis zu einem bestimmten Alter des Ver
sicherten fortgesetzt werden, so dass sie, falls der Versicherte nicht früher stirbt, aufhört, sobald
der Versicherte das Alter von (x-hz) Jahren erreicht hat, so sind in den Formeln (41) und (42a)
überall die Werthe der nach z Jahren aufhörenden Renten zu setzen. Hierbei wird vorausgesetzt,
dass z > 15.
§ 19. Eine besondere Art der veränderlichen Prämie erhält man, wenn die
Bedingung gestellt wird, dass vom zweiten Yersicherungsjahre incl. ab die jährliche
Prämie unverändert bleibe, dagegen die Prämie des ersten Jahres um a kleiner sein
soll, als die spätere jährliche Prämie. Die Prämie des zweiten und jedes der folgenden
Versicherungsjahre werde durch 2ha) x bezeichnet. Alsdann ist die Prämie des ersten
Jahres 2ha) x — «, und der Werth der Beitragszahlung ist hier
und da dieser Werth
J x • p (a) x a,
P x sein muss, so ergiebt sich
4- a