Full text: Elektromagnetische Theorie der Strahlung (2. Band)

94 Feld und Bewegung einzelner Elektronen § 13 
Durch Einführung von (73 h) erhalten wir 
und erkennen, daß die Kraft in der Ebene der Vektoren r 
und (§: liegt. Nach Regel (d) in Bd. I, S. 403 können wir auch 
schreiben 
(73c) e'5-e'{«(l-4)(*'«)}. 
Wir können diese Kraft mit K. Schwarzschild 1 ) als „ele 
mentare elektrodynamische Kraft“ bezeichnen. Dieselbe 
hängt ah von Geschwindigkeit und Beschleunigung der Ladung 
e zur Zeit des Entsendens und von der Geschwindigkeit der 
Ladung e', auf welche die Kraft wirkt, zur Zeit des Eintreifens 
der Erregung. 
In der Fernwirkungstheorie der Elektrodynamik stellte 
man ein Elementargesetz für die Wechselwirkung zweier elek 
trischer Ladungen an die Spitze und suchte auf dieses die ganze 
Theorie zu begründen. Wir haben, den Vorstellungen der 
Maxwellschen Theorie gemäß, die einfache und strenge Grund 
lage der Elektrodynamik in den Differentialgleichungen des 
elektromagnetischen Feldes gesehen. Als entfernte Folgerung 
jener Grundgleichungen hat sich nunmehr ein Elementargesetz 
für die Wechselwirkung zweier Elektronen ergeben; dasselbe 
ist indessen weder einfach noch in Strenge gültig. Wissen 
wir doch, daß das wirkende Elektron nur dann als Punkt 
ladung betrachtet werden darf, wenn die Bedingungen (63 a) 
und (63 b) erfüllt sind. Nur in dem durch diese Bedingungen 
eingeschränkten Gültigkeitsbereiche wird man mit dem Ele 
mentargesetze (73 c) operieren dürfen. Innerhalb dieses Be 
reiches kann man, wenn die Bewegung des ersten Elektrons 
vorgegeben ist, aus Gleichung (70) für jeden Ort des zweiten 
Elektrons die zugehörige Zeit t' des Entsendens, und aus (73c) 
die zur Zeit t auf das zweite Elektron ausgeübte Kraft er 
mitteln. Um aber die Rückwirkung auf das erste Elektron 
1) K. Schwarzschild, Gott. Nachrichten 1903, S. 132.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.