Energie, Lagrangesche Funktion
141
§ 17
Energie T und der elektrischen Energie U des Feldes. Diese
Differenz soll die „Lagrangesche Funktion“ genannt werden:
(98) L = T — ü.
Wir wollen bei der Berechnung der beiden Energiearten
die Relationen (28) und (29) heranziehen, welche die elektro
magnetischen Vektoren durch die elektromagnetischen Potentiale
ausdrücken. Dann wird
(98 a) T-fgi'-fg®, curl»),
( 98b ) = +
Die erhaltenen Ausdrücke sollen durch partielle Integra
tion umgeformt werden, wobei die über die Begrenzungsfläche
erstreckten Integrale ein für allemal gestrichen werden sollen.
Es liegt diesem Verfahren immer die stillschweigende Voraus
setzung zugrunde, daß die Grenzfläche nicht von der Störung
erreicht worden ist; auf dieser Fläche herrscht dann noch der
elektrostatische Anfangszustand, der zu einer früheren Zeit
einmal im ganzen Raume geherrscht hat; dieses elektrostatische
Feld liefert keine Beiträge zu den Oberflächenintegralen.
Aus Regel (v) der Formelzusammenstellung in Bd. I,
S. 404 folgt
curi§),
und, nach Einführung der Feldgleichung (I),
(98 c) T_!/*(!«) +/£
Andererseits ergibt die Regel (t) in Bd. I, S. 404
div <2>($ = 0 div d -f- (ü V 0,
woraus auf Grund des Gaußschen Satzes (Regel <?) folgt
ß
dv(&V 0
dv 0 div (I
-f
lektr
4 7CJ* dVQ0.
Demgemäß wird die elektrische Energie
(98 d)