Full text: Elektromagnetische Theorie der Strahlung (2. Band)

Klassifikation der Strahlungen 
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§ 3 
§ 3. Klassifikation der Strahlungen. 
Die Maxwellsche Theorie versteht unter „Strahlung“ einen 
elektromagnetischen Energiestrom*, diesen bestimmt sie durch 
den Poyntingschen Vektor (vgl. I § 76). Sie lehrt, daß die 
Lichtwellen elektromagnetische Energie mitführen, mithin als 
Strahlungsvorgänge anzusprechen sind. Die Lichtwellen, wie 
überhaupt alle elektromagnetischen Wellen, pflanzen sich in dem 
leeren Raume mit der Geschwindigkeit 
c = 3 • 10 10 cm 
sec 
fort (vgl. I § 68). Die verschiedenen Arten elektromagnetischer 
Wellen, welche wir kennen, sind nur der Wellenlänge, aber 
nicht der Fortpflanzungsgeschwindigkeit nach verschieden. Ord 
nen wir nach der Wellenlänge, so haben wir zuerst die ultra 
violetten Strahlen, dann das eigentliche sichtbare Licht; dann 
folgen die ultraroten, nur durch ihre thermische Wirkung sich 
kundgebenden Strahlen, deren langwelligste die Rubensschen 
Reststrahlen sind. Die langwelligsten Reststrahlen haben die 
Wellenlänge 4 = 0,34 mm. Ein Sprung zu Wellen von sechs 
facher Länge (4 = 2 mm) bringt uns zu den kürzesten Hertz - 
schen Wellen; hier beginnt der stetige Bereich der Wellen, 
die wir auf rein elektrischem Wege herzustellen vermögen; sie 
erstreckt sich von den raschesten Hertzschen Schwingungen bis 
zu den langsamsten Wechselströmen der Technik. 
Alle diese Strahlungen können wir durch die Benennung 
„Wellenstrahlung“ kennzeichnen. Darunter verstehen wir 
nicht nur rein periodische Wellen, sondern auch Wellen be 
liebiger Wellenform. Das für die Wellen Strahlung Charakteri 
stische ist die unabänderliche Fortpflanzungsgeschwindigkeit im 
leeren Raume. 
Zur Wellenstrahlung gehören nun die Kathodenstrahlen, über 
die wir im vorigen Paragraphen berichteten, nicht. Diesen 
Strahlen kommt hingegen eine Eigenschaft zu, die den obenge 
nannten Wellenstrahlungen fehlt: sie führen nicht nur Energie,
	        
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