Klassifikation der Strahlungen
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§ 3
§ 3. Klassifikation der Strahlungen.
Die Maxwellsche Theorie versteht unter „Strahlung“ einen
elektromagnetischen Energiestrom*, diesen bestimmt sie durch
den Poyntingschen Vektor (vgl. I § 76). Sie lehrt, daß die
Lichtwellen elektromagnetische Energie mitführen, mithin als
Strahlungsvorgänge anzusprechen sind. Die Lichtwellen, wie
überhaupt alle elektromagnetischen Wellen, pflanzen sich in dem
leeren Raume mit der Geschwindigkeit
c = 3 • 10 10 cm
sec
fort (vgl. I § 68). Die verschiedenen Arten elektromagnetischer
Wellen, welche wir kennen, sind nur der Wellenlänge, aber
nicht der Fortpflanzungsgeschwindigkeit nach verschieden. Ord
nen wir nach der Wellenlänge, so haben wir zuerst die ultra
violetten Strahlen, dann das eigentliche sichtbare Licht; dann
folgen die ultraroten, nur durch ihre thermische Wirkung sich
kundgebenden Strahlen, deren langwelligste die Rubensschen
Reststrahlen sind. Die langwelligsten Reststrahlen haben die
Wellenlänge 4 = 0,34 mm. Ein Sprung zu Wellen von sechs
facher Länge (4 = 2 mm) bringt uns zu den kürzesten Hertz -
schen Wellen; hier beginnt der stetige Bereich der Wellen,
die wir auf rein elektrischem Wege herzustellen vermögen; sie
erstreckt sich von den raschesten Hertzschen Schwingungen bis
zu den langsamsten Wechselströmen der Technik.
Alle diese Strahlungen können wir durch die Benennung
„Wellenstrahlung“ kennzeichnen. Darunter verstehen wir
nicht nur rein periodische Wellen, sondern auch Wellen be
liebiger Wellenform. Das für die Wellen Strahlung Charakteri
stische ist die unabänderliche Fortpflanzungsgeschwindigkeit im
leeren Raume.
Zur Wellenstrahlung gehören nun die Kathodenstrahlen, über
die wir im vorigen Paragraphen berichteten, nicht. Diesen
Strahlen kommt hingegen eine Eigenschaft zu, die den obenge
nannten Wellenstrahlungen fehlt: sie führen nicht nur Energie,