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Ucber Invalidität.
solchen grossem Gesellschaft solcher Ein- und Austritt von Mit
gliedern nicht statt, oder wollte man hierbei solche Mitglieder
ausser Betrachtung fallen lassen, so wäre die Art der Bestimmung
der Lebenswahrscheinlichkeit für die verschiedenen Alter eine sehr
einfache. Zu einem bestimmten Zahlungstermin (Zeitpunkt der
Bilanz), z. B. am 1. Januar des Jahres, ordnet man die Mitglieder
nach ihrem Alter und bestimmt für jedes Altersjahr die Summe
der gleichalten Personen, indem man bei der Altersbestimmung
von dem Satze Gebrauch macht, den ich in Abhandl. I, S. 62, gegeben
habe; ist t der Zahlungstermin, z. B. 1869 (1. Januar), und x das
Alter, z. B. x = 30, so betrachtet man als x — 30-Jährige alle
diejenigen Personen, welche aus der Geburtenstrecke
t x — x — x bis t 2 = t — x -f- —
oder t t = 1869 — 30 bis t 2 = 1869 — 30 + 4~
= 1838 bis 1839 —-
stammen; ein Satz, den ich dort näher begründet habe. Man be
obachtet nun (unter Ausschliessung der Ein- und Austretenden)
die Zahl der Ueberlebenden nach einem Jahre, und würde dadurch,
vorausgesetzt, dass jede Altersklasse genug Beobachtungsfälle bietet,
leicht den wahrscheinlichsten Werth der Lebenswahrscheinlichkeit
oder kurz gesagt, für Personen eines bestimmten Alters die Wahr
scheinlichkeit finden, am Ende des nächsten Jahres noch zu leben.
Wäre z. B. a die Anzahl der Personen vom Alter m im Anfänge
und lebten davon am Ende noch a x Personen, so wäre die gesuchte
Wahrscheinlichkeit p ohne Weiteres:
I)a nun aber in Wirklichkeit ein einzelnes Jahr selbst bei
den grössten Versicherungsanstalten zu wenig Material liefert, um
p mit der entsprechenden Genauigkeit zu ermitteln, so sammelt
man in angegebener Weise das Material aus einer längern Reihe
von Jahren und betrachtet die auf einander folgenden Jahrgänge,
wie ebenso viele neben einander bestehende Gesellschaften, die
man dann in eine Gesellschaft vereinigt. Wäre demnach die An
zahl der Personen vom Alter rn im Anfänge des ersten Jahrganges