Lebenslängliche Invalidität.
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Neue Sätze der Wahrscheinlichkeitsrechnung, angewandt auf
die Frage der lehenslänglichen Invalidität.
Bei cler Ableitung unserer Gleichung YI, die wir oben, S. 118,
zum Zwecke der Bestimmung der Lebenswalirscheinlichkeiten für ver
schiedene Alter aus den Aufzeichnungen von Versicherungsgesell
schaften näher erläutert haben, nahmen wir an, es seien im An
fänge einer gewissen Zeitstrecke t, für die wir von jetzt an immer
ein Jahr rechnen wollen, a Personen von gleichem Alter m vor
handen gewesen; im Laufe der Zeit t traten dann b neue, der
gleichen Altersgruppe zugehörige Personen hinzu und c Personen
verliessen die Gesellschaft; dann ergab diese Gleichung die Anzahl
«i der Mitglieder, die schliesslich noch in der Gesellschaft lebend
vorhanden waren:
wobei p für den m-Jährigen die Wahrscheinlichkeit war, am Ende
der Zeitstrecke t, also z. B. nach einem Jahre überhaupt noch zu
leben. Denken wir jetzt an eine geschlossene Gesellschaft, ge
schlossen insofern, als neue Mitglieder nicht zutreten, so ist ein
fach b — o und wir erhalten dann:
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eine Gleichung, welche uns angiebt, in welcher Weise sich diese
Gesellschaft im nächsten Jahre lichtet, und zwar geschieht das
hier in doppelter Art: theils durch Tod, theils dadurch, dass aus
irgend welchem Grunde eine Keihe von Mitgliedern die Gesellschaft
lebend verlässt. Als Grund des Austrittes können wir nun Ver
schiedenes bezeichnen; für die nächstfolgenden Untersuchungen
denken wir, die Gesellschaft soll nur aus gesunden arbeitsfähigen
Personen bestehen und die c Personen nehmen desshalb ihren Aus
tritt , weil sie bleibend, lebenslänglich invalid geworden
sind. Die vorstehende Formel drückt dann aus, wie viel am Ende
des Zeitraumes t oder des nächsten Jahres noch a c t i v e oder nicht
in valide Personen vorhanden sind, wie sich also die Gesellschaft
durch den Tod und den Eintritt bleibender Invalidität lichtet.
Zeuner. Abhandlungen a. d. math. Statistik. q