Full text: Abhandlungen aus der mathematischen Statistik

Vorbemerkungen. 
Schon in den einleitenden Bemerkungen der vorigen Abhand 
lung über Invalidität wurde hervorgehoben, dass man auf ein be 
sonderes Gebiet von Untersuchungen geführt wird, wenn man bei 
der Frage der lebenslänglichen und temporären Invalidität und wie 
ich hier hinzufüge, bei der Frage über Sterblichkeit auch noch 
die Ursachen in Betracht zieht, welche die Invalidität, beziehungs 
weise den Tod herbeigeführt haben. Natürlich denken wir hier 
an Ursachen besonderer Art und zwar an diejenigen Fälle, 
wo der Eintritt der Invalidität oder des Todes plötzlich, in 
Folge von Verunglückung stattfindet. Bei den obigen Unter 
suchungen haben wir diese Fälle nicht getrennt gedacht von den 
weit zahlreichem, bei welchen die Invalidität und der Tod als 
eine natürliche Folge von Krankheit und der Abnahme der Lebens 
kraft überhaupt erscheint. Scheidet man aber zum Zwecke spe 
zieller Untersuchungen die genannten Fälle aus, so bieten sich 
eine Reihe von interessanten Fragen, deren nähere Erörterung die 
Aufgabe der vorliegenden Abhandlung bilden soll. 
So unvollständig im Ganzen das statistische Material noch 
ist, welches uns in der so eben bezeichneten Richtung bis jetzt 
vorliegt, so geht doch schon aus den bisher gemachten Beobach 
tungen unzweifelhaft hervor, dass die Unglücksfälle oder kürzer, 
Unfälle, tödtliche, wie nicht tödtliche, in merkwürdiger und 
erschreckend regelmässiger Weise sich wiederholen. In einem grossen 
Lande mit zahlreicher Bevölkerung steht die jährliche Zahl der 
Unfälle in beinahe constantem Verhältniss zur Volkszahl; unter 
allen Todesfällen des laufenden Jahres erscheint regelmässig eine 
gewisse Anzahl solcher, die durch Verunglückung herbeigeführt 
wurden und dieser Zahl entspricht wieder eine andere, welche die 
nicht tödtlichen Unfälle, die Verletzungen umfasst, die bleibende 
oder vorübergehende Invalidität erzeugen. 
Wie man bei den Untersuchungen über das Sterblichkeits 
gesetz im Allgemeinen wohl im Auge behält, dass dieses Gesetz
	        
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