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Ueber Unfallversicherung.
Vollmachten versehene Unfallversicherungsanstalten ihren Einfluss
geltend machen und in Bergwerken, Fabriken und auf allen
Eisenbahnen und Dampfschiffen auf Herstellung und
vorzügliche Instandhaltung aller Vorrichtungen dringen, wodurch die
Gefahr für die Versicherten vermindert und beseitigt werden kann.
Statistische Erhebungen über Unfälle.
Es kann nicht in der Aufgabe dieser Schrift liegen, ein voll
ständiges Referat über die Ergebnisse der statistischen Erhebungen
über Unfälle zu liefern, es sollen vielmehr im Folgenden nur die
Hauptresultate aufgeführt werden, und auch diese nur, soweit sie
verwerthbar als Grundlage für Unfallversicherungen erscheinen. Ich
benutze dabei die schon erwähnten vorzüglichen Arbeiten Engel’s,
in denen das Material in weit grösserer Vollständigkeit und über
sichtlich geordnet, vorgeführt wird.
Bei der Frage nach den Unfällen und den entsprechenden
Beobachtungen ist, mathematisch gesprochen, festzustellen, wie
gross für einen Lebenden die Wahrscheinlichkeit ist, »im nächsten
Jahre zu verunglücken« ; dabei wäre zu unterscheiden, ob der
Unfall tödtlich oder nicht tödtlich ist und ob er im letztem Falle
in einer Verletzung besteht, die bleibende oder temporäre Invalidität
und Erwerbsunfähigkeit zur Folge hat. In beiden Fällen wäre
wieder zu unterscheiden, von welcher Art der beobachtete Unfall
war; bei den tödtlichen Unfällen ist beispielsweise hervorzuheben,
ob der Tod durch Ertrinken, durch Verbrennen oder Ersticken,
durch Herabstürzen von hoch gelegenen Punkten u. s. w. erfolgte,
während bei den blosen Verletzungen vielleicht mehr die Art der
Verletzungen (Quetschungen, Arm- und Beinbruch u. s. w.) als die
Ursache selbst, durch welche die Verletzung herbeigeführt wurde,
von Wichtigkeit wäre. Im Weitern wird man das Geschlecht und
das Alter (Geburtstag und Tag des Unfalles) der Getödteten
und Verletzten notiren, um auf solche Weise zu der Erkenntniss
zu gelangen, wie die Unfallwahrscheinlichkeit mit dem Alter variirt.
Weiterhin wird man die beobachteten Unfälle nach der Berufs-
thätigkeit der Betreffenden ordnen und speziell diejenigen Fälle