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Ueber Unfallversicherung.
Für kleinere oder grössere Versicherungssummen und Invaliden
pensionen sind auch hier die Prämien im gleichen Verhältniss kleiner
oder grösser.
Will man sich dagegen die gleiche Summe beim Tode oder
die lebenslängliche Geldverwilligung je nach dem Falle durch Jahres
prämien sichern, so hat man zu zahlen
in den ersten vier Jahren jährlich 2,50 Fr.,
in den nächsten vier Jahren jährlich 2,00 Fr.,
in den nächsten vier Jahren jährlich 1,50 Fr.,
in den nächsten vier Jahren jährlich 1,00 Fr.,
endlich bis zum Lebensende jährlich 0,50 Fr.,
ohne Rücksicht auf das Eintrittsalter.
Für den vorliegenden Zweck, das Wesen und die Einrichtung
bestehender Unfallversicherungsanstalten darzulegen, wird das Ge
gebene genügend erscheinen, jedenfalls würde mit einem Hinweis
auf die Tarife anderer Gesellschaften, z. B. der englischen Anstalten,
von denen uns eine Reihe Tarife vorliegen, für das Folgende nichts
genommen, da die Prämien der verschiedenen Anstalten nur wenig
von einander abweichen.
Ueber Unfallwahrscheiiiliclikeit and Berechnung* der Prämien
für Unfallversicherung.
Ein Vergleich der oben aufgeführten Ergebnisse statistischer
Untersuchungen über Unfälle mit den vorhin angegebenen Prämien
tarifen von Unfall Versicherungsanstalten führt ohne Weiteres schon
zu dem Resultate, dass diese Tarife zum weitaus grössten Theile
nicht durch strenge Rechnungen gewonnen worden sein können,
da hierzu viel umfänglicheres statistisches Material erforderlich
gewesen sein würde, als überhaupt bis jetzt gesammelt werden
konnte. Wie diese Tarife entstanden sind und welche Grundlagen
hierzu z. B. die »Sécurité générale« benutzt hat, ist dem Verfasser
gänzlich unbekannt; es verhält sich mit den Unfallversiclierungs-
anstalten wie mit den gewöhnlichen Lebensversicherungsanstalten,
die ebenfalls, mit wenig Ausnahmen, die Grundlagen ihrer Prä
mienberechnung nicht veröffentlichen. Kennt man die Mortalitäts