Nebengesammtheiten von Verstorbenen.
37
Nebengesammtheit der zweiten Art.
Hier sind gegeben die beiden Zahlungstermine t x und r 2 , ferner
ist bekannt eine Grenze der Geburtenstrecke und ein Grenzalter.
Auch hier unterscheiden sich zwei Fälle:
a. Es ist die obere Grenze t 2 der Geburtenstrecke bekannt und
die Zahl der Personen darzulegen, die vor der Grenze t 2
geboren und zwischen den Zählungsterminen t x und r 2 ge
storben sind, bevor sie das Alter x 2 erreichten, und
b. Es ist die untere Grenze t t der Geburtenstrecke gegeben und
die Zahl der Personen zu ermitteln, welche zwischen den
Zählungsterminen r x und t 2 gestorben sind, nachdem sie
das Alter x x überschritten hatten.
Für den ersten Fall gilt Fig. 9. Man trage auf die Y-Axe
die Länge OA 2 = t. 2 auf und lege eine Verticalebene parallel der
X-Axe; mache ferner 0 D = x 2 und lege durch D einen Schnitt
der ersten Art
und bestimme
endlich auf der
X-Axe die beiden
Punkte E x und
E 2 so, dass 0 E x
— und OE 2
= t 2 . Legt man
dann noch durch
diese beiden
Punkte zwei Ver-
ticalebenen der
zweiten Art, so schneiden diese vier Ebenen unsere krumme Fläche
in den Curven M x I\\ , M x M 2 , M 2 N 2 und N x N 2 , von welchen die
letztere die Absterbecurve darstellt, die der Geburtszeit t 2 entspricht.
Projicire ich die vier Curven auf die Ebene Y 0 Z, so erhalte ich
dort die Flächenprojection M\N\N‘ 2 M' 2 (in Fig. 9 vertical schraf-
firt) und diese Fläche stellt die gesuchte Nebengesammtheit von Ge
storbenen dar. Die Richtigkeit dieser Angabe ist leicht einzusehen,
denn die Projection A l M\N\A 2 des Schnittes B 1 M 1 N 1 C 1 reprä-
sentirt diejenigen Lebenden zum Zählungszeitpunkte t x , die vor
dem Zeitpunkte t 2 geboren wurden und das Alter x 2 noch nicht
erreicht haben; das höchste Alter dieser Lebenden ist A t JJ X = x v