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Erklärung zu den Kupfertafeln.
Zu den Entwürfen auf diesen Tafeln bemerke ich zunächst in allge-
meiner Hinsicht Folgendes:
Ausser der Localität an sich, sind auch die räumlichen Bedürfnisse
für Rathhäuser nicht allein nach dem Umfange der Geschäfte, sowohl im
Ganzen als in den speziellen Zweigen, wie nicht minder der Geschäfts-
betrieb selbst, so verschieden, dass ich deshalb besonders die Beifügung
von dergleichen Grundrissen für eine beschränkte, nur in wenigen Fällen
ohne Abänderung anwendbare Arbeit ansehe. Um jedoch den Facaden eine
nähere Basirung zu geben, so habe ich bei den grössern derselben in den
beigegebenen Grundrissen ungefähr ein Bedürfniss angenommen, wie ich
dieses in meinen frühern Verhältnissen in Erfurt für einen daselbst beab-
sichtigten Neubau eines Rathhauses näher ermittelte; und ebenso ist auch
bei den übrigen kleinern Entwürfen ein gleiches Geschäftsverhältniss im
verjüngten Massstabe vorausgesetzt. Durch ein Verschieben oder Heraus-
nehmen der in diesen Grundrissen vorhandenen Scheidewände lassen sich
dabei noch leicht grössere oder kleinere Arbeitslocale einrichten, sofern
ein anderer Geschäftsgang, oder der Umfang der einzelnen Geschäftszweige
selbst, dieses erheischen sollte. Der allgemeineren Anwendung wegen
sind zugleich die Entwürfe an sich nur in einer mässigen Grösse gehalten
worden.
Da die Räume in diesen Gebäuden nur für Arbeitslocale bestimmt
sind, und deshalb eine helle Beleuchtung derselben ein wesentliches Be-
dürfniss mit ist, so ist diesem in den Entwürfen durch reichliche Licht-
öffnungen um so eher entsprochen worden, als es in diesem Style ohne
eine charakteristische Beugung desselben geschehen konnte. In den Fenster-
öffnungen selbst sind die Rippen in Stein gedacht; doch können solche
auch aus Holz gefertigt werden. Dabei gewähren die Fensterflächen an
sich, wie dieses theilweise in den mittlern Gebäudetheilen bei den Facaden
dargestellt ist, ein weites Feld, die verschiedenartigsten Verzierungen und
Farbentöne anzubringen.
Was die Gestaltung der Decken anlangt, so sind bei den grössern
Entwürfen, wie es die Grundrisse näher angeben, die ersten Geschosse als
massiv überwölbt construirt, während in den obern Geschossen solche ent-
weder ganz gerade gehalten und mit Feldern verziert, oder mit Stich-
kappen und flach gehaltenen Wölbungen versehen — wozu in beiden
Fällen der Styl eine grosse Mannigfaltigkeit für dergleichen Anordnung
gewährt — gedacht worden. /
Die Anlage heimlicher Gemächer ist, des unvermeidlichen Geruches
wegen, hier in den Geschossen nich wohl zulässig, und sind solche für
Nothfälle, wenn diesem Bedürfniss nicht etwa in einem anstossenden Flügel
entsprochen werden kann, für die höhern Beamten im Souterrain, und für
die übrigen Personen ausserhalb der Gebäude zu placiren.
Die bei den Entwürfen mit hohen Dächern angenommenen obern
Brüstungsgeländer oder zinnenförmigen Verzierungen können auch wes-
bleiben; doch gewähren solche, ausser der Zierde, auch noch den Vor-
theil, dass besonders dadurch der Schnee- und Ziegelfall in die Strassen
verhindert wird, und eine solide Anlage der Dachwasserrinnen mit starkem
Gefälle erreicht werden kann.
In Betreff der bei einigen Entwürfen angenommenen flachen Dächer
hält man häufig diese Dachform hier nicht für charakteristisch, und hohe
Dächer für durchaus nöthig in diesem Styl. Obwohl nun hohe Dächer
für unser Klima immer den flachen vorzuziehen sind, so kann ich doch,
ohne dass es mir nöthig erscheint, mich auf die vielen Fälle zu beziehen,
wo erhebliche ältere Gebäude mit ganz flachen oder mit nur wenig er-
höhten Dachflächen versehen sind, nur dann das ausschliessliche Erfor-
derniss eines hohen Daches ersehen, wenn das ganze Gebäude, oder auch
nur ein erheblicher Theil davon, sich in einer mehr pyramidalförmig ge-
haltenen Gestalt erhebt. In solchen Fällen verlangt dann natürlich auch
der obere Schluss oder das Dach eine hohe Form, und wo dieses unter-
lassen ist, wie es besonders auffallend an der berühmten Kirche in
Batalha vorkommt, entsteht dann eine leicht zu erkennende Disharmonie
für’s Ganze. Wenn dagegen bei einem Gebäude schon von Grund auf die
Anordnung befolgt wird, dass nur in den untergeordneten, kleinern Theilen,
als Fenster und Thüren etc. etc., die eigentlichen emporstrebenden Elemente
des Spitzbogenstyls angewendet, und letztern ausserdem durch nahe dar-
über weggehende, wagerechte Linien oder dergleichen Gesimstheile gleich-
sam alsbald wieder niedergedrückt werden, so glaube ich, dass solches
dann, unbeschadet der Charakteristik des Styls, mit einem flachen oder
gedrückten Dach geschlossen werden kann. Ausserdem sind ja auch so
bei unserer jetzigen Bauweise in den Städten, wo es nicht mehr so bedingt
ist, die Häuser, wie es früher mit den gewöhnlich mit Mauern umgürteten
Städten der Fall war, mit den Giebelseiten an die Strassen zu stellen, die
Dächer in den Strassen von gewöhnlicher Breite nicht sichtbar.
Da nur zu oft das Andenken an Männer, die sich um das Gemeinde-
wohl verdient gemacht haben, der Vergessenheit anheim verfällt, so könnte
diesem mit wenigen Kosten dadurch begegnet werden, dass deren Wappen-
schilder mit Denktafeln begleitet (Taf. II. und VI.), oder deren Statuen
(Taf. V. und VII.) an der Frontseite der Rathhäuser angebracht würden.
Dabei würde eine solche Anordnung zugleich ganz geeignet sein, die
Nachahmung zu erregen, so wie nicht minder auch dem Gebäude selbst
einen passenden Schmuck verleihen.
Die Details von den speziellen Theilen der Entwürfe werden mit in
dem 3ten Hefte m. B. z. Construction des spitzbogigten Baustyls folgen,
so bald ich die nächsten Hefte d. B. beendigt habe. Leicht lassen sich
aber auch diese nach den in den zwei ersten Heften der Constructions-
Beiträge enthaltenen Grundsätze und Gegenstände von sachverständiger
Hand selbst construiren.
In spezieller Hinsicht füge ich ferner den anliegenden Entwürfen
noch hinzu:
Taf. I. Fig. 1 und Taf. XL Fig. 1 und 2.
Taf. I. Fig. 1, der vordere Aufriss. Hierzu gibt
Taf. XI. Fig. 1, den Grundriss zu ebener Erde; wobei a den Hausflur,
b die Polizeiwache, c das Polizeiamt, d das Verhörzimmer, € d.
Z. f. d. Polizeirath, f ein Commissions- oder Arbeitszimmer für
die Stadträthe, g und h die Stadtkasse und das Kassengewölbe
und i a. Z. f. d. Hausmeister bezeichnet.
Fig. 2, der Grundriss von der Etage. a Vorflur, b Sessions-
zimmer für den Magistrat, c Secretariat und Canzlei, d Registra-
tur, € Botenzimmer, f Wartezimmer, g Z. f. d. Bürgermeister
mit einer (g‘) versteckten Treppe, h Bürgersaal.
Taf. I. Fig. 2 und Taf. XI. Fig. 3 und 4.
Taf. 1. Fig. 2, die vordere Ansicht, gestützt auf die Grundrisse Taf. XI
Fig. 1 und 2, wozu wegen der statt den Thüren hier angenom-
menen Kintahrt,
Taf. XI. Fig. 3, die nöthige Abänderung im ersten Geschoss, und
Taf. XI Fig. 4, den Grundriss zu dem für einen grössern Geschäftsumfang
beigefügten dritten Geschoss angibt. Im letztern ist a als Z.
für die Stadtverordneten, b zur Erhöhung des Saales im zweiten
Geschoss, und die übrigen Räume als Zimmer für Stadträthe
und für spezielle Verwaltungszweige gedacht.
An dem Aufriss ist hier noch auf dem Dache durch punk-
tirte Linien ein Thürmchen zur Placirung der Uhrschaalen bei-
gefügt, für Fälle, wo besonders die Darstellung eines grössern
Stadtwappens im Giebel vorgezogen wird.
"Taf. IL und Taf. XL Fig. 5 bis 7.
Taf. II. Facade. Hierzu
Taf. XI. Fig. 5, der Grundriss vom Isten Geschoss. a Flur, b Passamt,
ec %Z. £. d. Polizeirath, 4 Polizeiamt, e Verhörzimmer, f Warte-