Full text: Enthaltend: 12 Façaden zu städtischen Wohngebäuden (11. Heft)

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Erklärung zu den Kupfertafeln. 
Diese Facaden sollen, obwohl jede für sich auch selbstständig steht, zusammen ein systematisch gehaltenes 
Bild von der Mannichfaltigkeit geben, welche der Spitzbogenstyl gewährt. Durch Hinzufügung oder Weg- 
nahme von ein oder mehreren Fenstern, durch breitere oder schmälere F ensterschäfte wird in Betreff der 
Länge eine Anwendung derselben leicht zu erreichen sein. Eben so wird durch Vermehrung oder Vermin- 
derung der Etagenhöhen dem bestimmten Zweck entsprochen werden können. Auch wird der umsichtige 
Architekt an den dargestellten Gesimsen etc. diejenigen Abänderungen vornehmen, die der gewöhnliche Ge- 
sichtspunkt bei engen oder breiten Strassen etc. bedingt. 
Die Beifügung von Grundrissen zu Facaden von Wohngebäuden sehe ich als eine überflüssige Arbeit an, 
da die Bedürfnisse, für welche solche Gebäude bestimmt sind, die Lage der Baustelle, die zu berücksichti- 
genden Ansichten des Erbauers selbst, so verschieden sind, dass nichts Bestimmtes dafür gegeben werden 
kann. Für das nähere Studium der jüngern Architekten sind aber dergleichen Grundrisse schon überall ge- 
aügend vorhanden. 
Was die Abneigung anlangt, die besonders praktische Architekten gegen Entwürfe haben, denen nicht 
eine Ausführung zu Grunde liegt, so ist diese eben so viel wahr als unbegründet. Wahr nämlich, wenn 
solche von einem Architekten bearbeitet sind, der mit der Praxis nicht genügend vertraut ist und daher häufig 
die Gegenstände so konstruirt, dass solche nicht ausgeführt werden können. Unbegründet dagegen, wenn der 
Entwurf in seiner ganzen Anordnung so dargestellt ist, dass die wirkliche Ausführung darnach erfolgen 
könnte. Die bildliche Darstellung eines solchen Entwurfes steht dann nicht allein ganz der Abbildung von 
einem ausgeführten Gebäude gleich, sondern sie kann in ästhetischer und in Konstruktiver Hinsicht , so wie 
durch räumliche Anordnung noch einen grössern Werth haben. Ein Anderes ist es freilich, wenn das Auge 
den ausgeführten Bau in seiner natürlichen Grösse sehen und den‘ Totaleindruck davon einnehmen kann. 
Uebrigens ist auch der Umstand zu berücksichtigen, dass auch in der ausgebreitetsten Praxis die Fälle’ nicht 
dargestellt vorkommen möchten, dass solche eine systematisch gehaltene Reihefolge gewährten, welche Dar- 
stellung aber für das nähere Studium nöthig ist. 
Taf. I. und II. 
Zwei Facaden zu einer Wohnung, dessen Besitzer sämmtliche Räume selbst benutzt. Bei den in den 
obern Etagen dargestellten Statuen ist gedacht, dass solche Familienglieder des Besitzers darstellen, die sich 
in irgend einem Fache ausgezeichnet haben. Bei der Verglasung der obern mit Rippen verzierten Fen- 
stertheile ist ‚eine Ausfüllung mit farbigem Glase, einfärbig oder mit Malerei versehen, angenommen, Kine 
ähnliche Einfassung ist auch bei beiden Entwürfen auf der rechten Seite und in der Mitte an den untern 
Fenstertheilen angedeutet. An "Taf. I. ist das Dachgeländer und eben so auch der Thorweg in zwei ver- 
schiedenen Formen dargestellt. 
Zu der bei diesen beiden Entwürfen angenommenen Aufgabe habe ich noch eine dritte Facade mit 
Spitzbogenfenstern und hohem Hausdach bearbeitet. Letztere ergänzt aber zugleich auch eine Folge von in 
ähnlicher Form Kkonstruirter Facaden, weshalb solche daher später folgen wird. Es werden dann auch auf 
besondern "Tafeln die Details von "Taf. I. und II. mit beigefügt werden. 
Taf. II. 
Diese Facade ist in ihren beiden Hälften verschieden dargestellt. Die rechte davon ist mit einem flachen 
Dache versehen und das Erdgeschoss als bewohnbar angenommen. Der Raum unter dem flachen Dache ist 
besonders zu einem "TTrockenboden, zur Aufbewahrung von Geschäftsgegenständen oder auch zur Anlage von 
Dachkammern geeignet. An der linken Hälfte dagegen ist unten ein Kaufladen und oben mit punktirten 
Linien ein Dachgeschoss angeordnet. 
Die Profile zu den Gesimsen an den Etagen, den Fenstern etc., sind zehnfach vergrössert; desgleichen 
die übrigen Details fünffach vergrössert dargestellt. Die Massstäbe geben dieses Verhältniss, welches auch 
bei den folgenden Platten beibehalten wird, näher an. Von den dargestellten Details selbst wird auch ohne 
weitere Bezeichnung schon ein Anfänger leicht erkennen können. wo solche an der Facade hingehören. 
Taf. IV. 
Diese Facade ist wie die vorige in ihren Hälften verschieden gezeichnet. Die hier bei den Kaufläden 
angenommene Konstruktion, dass die massiven Fensterschäfte von den obern Etagen auf hölzernen Trägern 
ruhen, ist nur da als zulässig anzusehen, wo darauf zu rechnen ist, dass eine vorhandene Löschmannschaft 
jede Ausbreitung des Feuers verhindert. Ausserdem bietet solche durch den Einsturz der obern Etagen grosse 
Gefahr für die Löschenden und für gegenüberstehende Gebäude. 
Taf. V. bis XI. 
Facaden zu Eckhäusern. Mit Weglassung der zur Erweiterung des Strassenverkehrs abgeschmiegten 
Ecke sind solche natürlich auch für andere Häuser geeignet. Die bei den Facaden V, VI und IX an den 
abgeschnittenen Ecken angelegten Erker bilden bekanntlich eine der schönsten Partien für die ‚äussere Ansicht 
und geben zugleich ein trauliches Plätzchen zur Konversation für den Besitzer ab. Nicht mit Unrecht sind 
solche Erkeranlagen aber in den Strassenlinien von der Baupolizei verpönt, obwohl solche auch da zugelas- 
sen werden sollten, wo herausspringende Balkons in diese Linien erlaubt werden. An den abgeschnittenen 
Ecken dagegen verhindern solche Erker weder die Aussicht für die Nachbarshäuser in beiden Strassenlinien, 
noch beschränken sie den eigentlichen Zweck der abgeschnittenen Hausecke. Bei "Taf. IX. sind die Wände 
des Erkers aus. Gusseisen gedacht. 
Taf. XI. 
An dieser Facade ist das Erdgeschoss in der rechten Hälfte zu Kaufläden, und in der linken zu be- 
wohnbaren Räumen dargestellt.
	        
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