Full text: Die Lawinen der Schweizeralpen

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Das eidgenössische Forstgesetz verlangt zwar Wiederbestockung 
aller Waldblößen, aber in Lauinenzügen ist diese Arbeit nutzlos, so 
lange dieselben nicht verbaut sind. In den meisten Fällen kommt 
der Wald in dem aufgerissenen Boden der Lauinenzüge von Natur 
rasch wieder auf, aber wenn auch das Vieh und die Sense fern 
gehalten werden, so entwickeln sich die Pflanzen doch nur bis zu 
etwa 1—2“* Höhe und werden dann von der nächstziehenden Lauine 
gebrochen. 
Ein weiterer, jährlich wiederkehrender Nachtheil der Lauinen 
besteht darin, daß die, längs Weidgrenzen häufig vorhandenen todten, 
hölzernen Zäune in Lauinenzügen, ja selbst in oft nur schwach anlägen 
Halden im Herbst abgetragen, das Holz gelegt und dann jedes Früh 
jahr neu erstellt werden müssen, indem die Lauine, oder auch der sich 
langsam nach unten bewegende Schnee die Zäune zerstören lvürde. 
Diese Einfriedigungsweise ist übrigens in Lauinenzügen die einzig 
zweckmäßige, weil Mauern ebenfalls zerstört würden, die Wieder 
erstellung derselben aber mit größeren Kosten verbunden wäre. 
Ein ähnliches Verfahren muß auch an Landstraßen beobachtet 
werden in Bezug auf Lattenzäuue und Wehrsteine. 
Es wurden an der Furka, aus Walliserseite, im Herbst 1878, 
an lauinengefährlichen Stellen 200 Wehrsteine von der äußern Seite 
der Straße weggenommen und bergseits hingelegt. Dessenungeachtet 
wurden in jenem Winter 400 stehen gelassene Wehrsteine von Schnee 
schlipfen und Lauinen und außerdem 22 Telegraphenstangen und 
30“* des Straßenkörpers weggerissen. Die Telegraphenleitungen 
werden der Lauinengefahr wegen über Gebirgspässe häufig unter 
irdisch gelegt. 
Auch Brücken unterliegen hie und da dem gewaltigen Anprall 
von Lauinen, so diejenige über den Muotabach an der Furka im 
Jahr 1877. 
In Billa, im Bedrettothal, werden die Kreuze des Gottesackers 
vor Eintritt des Winters ausgehoben und in Sicherheit gebracht,
	        
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