Full text: Die Lawinen der Schweizeralpen

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eilte bedeutende Terrasse van 156™ erstellen, die nicht ohne Wirkung 
war, wie bereits auf Seite 107 bemerkt wurde. Gegenwärtig ist die 
Saunte durch regelrecht erstellte Mauern verbaut. 
Liegt die zu verbauende Fläche ob der jetzigen und ob der durch 
Kultur noch erreichbaren Waldvegetationsgrenze, so ist der Verbau 
immer in Stein auszuführen, weil die von Zeit zu Zeit nothwendig 
werdenden Ausbesserungen und Auswechslungen der Holzkonstruk 
tionen immer wiederkehrende Kosten veranlassen und Vernachlässigung 
derselben Zerstörung des ganzen Werkes nach sich ziehen würde. 
Uebrigens kommen die Holzwerke ob der Waldvegetationsgrenze ver- 
hältnißmäßig theuer zu stehen, weil das Holz aufwärts getragen 
loerden muß und anderseits Material zu Mauern gewöhnlich zur 
Stelle ist. 
Unter der Waldvegetationsgrenze sind die Holzkonstruktionen 
Regel, mit Ausnahme in Felspartien und bei sehr schwachgründigem 
Boden mit Felsenuntergrund, wo eine Wiederbewaldung nicht mög 
lich und daher ein bleibender Verbau zu erstellen ist. 
Die Holzkonstruktionen bestehen aus Pfahlwerk, in seltenen Fällen 
unter Mitanwendung von sog. Schneebrücken. 
Das dauerhafteste Holz zu den Verbauungen liefern die ohne 
dem in den Hochalpen vorkommenden Nadelholzarten, nämlich die 
Lärche (Larix europaea, D. (7.), die Arve (Pinus cembra, L.) und 
die Bergkiefer (Pinus moiitana, Heer), besonders die Varietät mit 
geradem Stamm. In zweiter Linie kommt die gelvöhnliche Kiefer 
(Pinus silvestris, L.) und die Fichte, Rothtanne (Picea excelsa, 
Link) in Betracht. 
Es sind vom betreffenden Forstbeamten zu diesem Zwecke dürre 
und eingehende Stämme anzuzeichnen, die sich in solchen Hochlagen 
häufig vorfinden; lvo nöthig, sind hohe Stöcke überzuhalten. Auch 
stärkeres Durchforstungsholz ist brauchbar. 
Das Holz muß gesund sein und ist vor der Verwendung zu 
entrittden. Die Pfähle erhalten gewöhnlich eine Länge von 1.50™
	        
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