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eilte bedeutende Terrasse van 156™ erstellen, die nicht ohne Wirkung
war, wie bereits auf Seite 107 bemerkt wurde. Gegenwärtig ist die
Saunte durch regelrecht erstellte Mauern verbaut.
Liegt die zu verbauende Fläche ob der jetzigen und ob der durch
Kultur noch erreichbaren Waldvegetationsgrenze, so ist der Verbau
immer in Stein auszuführen, weil die von Zeit zu Zeit nothwendig
werdenden Ausbesserungen und Auswechslungen der Holzkonstruk
tionen immer wiederkehrende Kosten veranlassen und Vernachlässigung
derselben Zerstörung des ganzen Werkes nach sich ziehen würde.
Uebrigens kommen die Holzwerke ob der Waldvegetationsgrenze ver-
hältnißmäßig theuer zu stehen, weil das Holz aufwärts getragen
loerden muß und anderseits Material zu Mauern gewöhnlich zur
Stelle ist.
Unter der Waldvegetationsgrenze sind die Holzkonstruktionen
Regel, mit Ausnahme in Felspartien und bei sehr schwachgründigem
Boden mit Felsenuntergrund, wo eine Wiederbewaldung nicht mög
lich und daher ein bleibender Verbau zu erstellen ist.
Die Holzkonstruktionen bestehen aus Pfahlwerk, in seltenen Fällen
unter Mitanwendung von sog. Schneebrücken.
Das dauerhafteste Holz zu den Verbauungen liefern die ohne
dem in den Hochalpen vorkommenden Nadelholzarten, nämlich die
Lärche (Larix europaea, D. (7.), die Arve (Pinus cembra, L.) und
die Bergkiefer (Pinus moiitana, Heer), besonders die Varietät mit
geradem Stamm. In zweiter Linie kommt die gelvöhnliche Kiefer
(Pinus silvestris, L.) und die Fichte, Rothtanne (Picea excelsa,
Link) in Betracht.
Es sind vom betreffenden Forstbeamten zu diesem Zwecke dürre
und eingehende Stämme anzuzeichnen, die sich in solchen Hochlagen
häufig vorfinden; lvo nöthig, sind hohe Stöcke überzuhalten. Auch
stärkeres Durchforstungsholz ist brauchbar.
Das Holz muß gesund sein und ist vor der Verwendung zu
entrittden. Die Pfähle erhalten gewöhnlich eine Länge von 1.50™