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Mit all' diesen Verbauungen beginnt man immer an der obersten
Anbruchstelle und sährt nach unten fort, weil sonst die untern bei
Erstellung der obern Werke, besonders wo Sprengungen nöthig sind,
leiden würden oder, wie bereits, bemerkt, von einer Lauine wegge
rissen würden, sofern das ganze Projekt nicht vor Eintritt des
Winters vollendet werden könnte.
Wo -Quell- oder viel Sickerwasser auf der Verbaufläche zu Tage
tritt, muß dasselbe gesammelt und möglichst schadlos abgeleitet
werden.
Zum Entwurf von Bauprojekten und zur Berechnung des Kosten
voranschlages müssen die einzelnen Werke durch Pflöcke an Ort und
Stelle bezeichnet, bei Mauern Profile aufgenommen werden. Handelt
es sich um größere oder schwierige Projekte, so sollte ein genauer
Baubeschrieb mit in's Detail gehender Kostenberechnung angefertigt
werden.
Die Ausführung eines Baues geschieht am zweckmäßigsten in
Akkord unter tüchtiger Leitung und Aufsicht.
Die Preise sind sehr verschieden nach der Lage der Baustelle,
Bodenbeschaffenheit, Beibringung des Baumaterials und Beschaffung
der Lebensmittel. Für Mauerwerk bezahlte man bisher, die Erd
arbeit inbegriffen, Fr. 3. 50 bis Fr. 6, allerhöchstes Fr. 7. 50 per
Kubikmeter; Felssprengungen wurden besonders berechnet.
Die Pfühle von gewöhnlicher Stärke, ebenfalls mit Inbegriff
der Erdarbeiten, kamen geschlagen und verkeilt, aber ohne Berechnung
des Holzwerthes, auf 40 bis 60 Rappen (Centimes), allerhöchstens
Fr. 1, zu stehen, die Schneebrücken auf Fr. 1. 50 bis Fr. 2 per
Längenmeter.
Die ausgeführten Verbauungen bedürfen jährlich, im Laufe des
Sommers einer Untersuchung, und die erforderlichen Ausbesserungen
haben jeweilen rechtzeitig im Herbst zu geschehen. Die Aufsicht über
diese Werke und auch die vorzunehmenden Arbeiten vereinigen sich
am besten mit dem Dienst der Forstbeamten.