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Zweiter Abschnitt.
Zweiter Abschnitt.
Ueber den Inhalt geradliniger Figuren.
I. Lehrsätze.
175. Zwei Dreiecke sind gleichflächig, wenn zwei Seiten des
einen einzeln zweien Seiten des andern gleich sind, der ein
geschlossene Winkel in dem einen Dreieck aber das Supple
ment von dem entsprechenden Winkel des andern Dreiecks ist.
Beweis. Wenn man eine Seite eines beliebigen Dreiecks
halbirt und den Halbirungspunkt mit der Gegenecke verbindet, so
erhält man dadurch offenbar zwei Dreiecke, in denen zwei Seiten
des einen einzeln zweien Seiten des andern gleich sind (die Hal-
birungslinie haben sie nämlich gemeinschaftlich) und der ein
geschlossene Winkel in dem einen das Supplement von dem ent
sprechenden Winkel des andern Dreiecks ist; diese Dreiecke stehen
nun auf gleichen Grundlinien und haben dieselbe Höhe, sie sind
daher gleichflächig (84).
176. Verbindet man in einem Paralleltrapez die Halbirungs-
punkte der beiden parallelen Seiten, so wird durch diese Ge
rade das Viereck halbirt.
Beweis. Es sei (Fig. 158.) ABC!) das Paralleltrapez, EF
die Verbindungslinie der Halbirungspunkte der parallelen Seiten;
man ziehe BE und CE, so ist ABEF = AEFC (84) und A ABE =
A EDO (84), mithin A BEF = A AEB = A EFC + A EDC oder
ABFE = EFCD.
Zusatz. Wenn das Paralleltrapez ein Antiparallelogramm
ist, so steht die Halbirende senkrecht auf den beiden parallelen
Seiten; denn alsdann ist AE = ED (Constr.), AB = CD (A. 37),
und ABAE = AEDC (A. 38), also ABAE ^ AEDC (45), daher
BE = CE; folglich ABFE^ ACFE (50), mithin ABFE =
AEFC = E (20), also EF JL BC (7).
177. Ein Paralleltrapez ist gleich einem Parallelogramme, das
mit ihm zwischen denselben Parallelen liegt, und dessen Grund
linie gleich der Geraden ist, welche die Halbirungspunkte der
beiden nicht parallelen Seiten verbindet.