Sonderabdruck
f die Astro-
in umfang-
chen Hoch-
Weise die
ständig ver
kannt, dafs
;en würden.
Vorlesungen
führten all-
nde, welche
lurch neben
fbahn eines
l schlechten
ten, gewifs
as Lehrfach
hen Kennt-
cher Beirat
dere Neben-
atunterricht
auch noch
estellt sind,
der vielen
iie sich die
ntnisse er-
d von den
n verlangt.
so aufser-
i beschaffen
ung ausge-
n.
•sicherungs-
rschiedenen
rreich nach
Js sich das
d auf mehr
Ausbreitung
*
*
tw
'
Í r
Über die mathematische Ausbildung von Versicherungstechnikern.
des Versicherungswesens werden sich diese Zahlen binnen kurzer
Zeit verdoppeln und verdreifachen. Wo es sich um das Ver
mögen so vieler Staatsbürger handelt, scheint es doch geboten,
irgend welche Einrichtungen zu treffen, damit die Leiter der
Versicherungsgesellschaften eine genügende Vorbildung für ihren
verantwortungsvollen Beruf erhalten können. Zur Zeit ist aber
die Frage: „Wie sind die in leitender Stellung stehenden Ver
sicherungstechniker mathematisch vorgebildet?“ schwer zu be
antworten. Soweit sich nicht die Stellen von dem Vater auf
den Sohn oder von dem Onkel auf den Neffen vererbt haben,
werden es wobl die meisten mathematischen Direktoren ebenso
gemacht haben wie ich, dafs sie sich die erforderlichen Kennt
nisse ausschliefslich durch Selbststudium erworben haben. Ich
wenigstens hatte während meiner langen Studienzeit niemals
Gelegenheit, irgend eine Vorlesung über Versicherungswesen
zu hören. Wenn es sich um die Stellung bei einer grofsen
Versicherungsgesellschaft handelt, so lohnt es sich ja wohl, zu
dem etwas beschwerlichen Selbststudium Zuflucht zu nehmen;
es tritt dabei nur die Schwierigkeit ein, dafs man dieses Selbst
studium bereits hinter sich haben mufs, ehe man eine solche
Stellung antreten kann. Schlimmer steht es bei den kleineren
Gesellschaften, bei den vielen Sterbekassen und Krankenkassen,
die in den meisten Fällen einer sachverständigen Leitung ganz
entbehren. Schon aus der willkürlichen Festsetzung der Bei
träge und Sterbegelder bezw. Krankengelder kann man ersehen,
dafs weder bei der Abfassung noch bei der Genehmigung der
Statuten ein Sachverständiger mitgewirkt hat. Verderblich wird
dabei in vielen Fällen der Umstand, dafs solche Kassen in den
ersten Jahren nach ihrer Begründung, wo die Sterblichkeit
unter den Mitgliedern noch gering ist, scheinbar sehr gute
Geschäfte machen, indem zur Auszahlung der Sterbegelder die
eingehenden Beiträge nicht verbraucht werden, so dafs ein
vermeintlicher Uberschufs verbleibt. Die Sterbegelder wer
den infolgedessen erhöht und die Kasse dadurch der Insolvenz
mit Sicherheit entgegen geführt. Der Uberschufs ist nämlich
nur ein vermeintlicher, denn die angesammelten Kapitalien
decken zumeist nicht einmal die für die Verbindlichkeiten der
Kasse erforderliche „Prämienreserve“, so dafs kein Uber-
Mathematische Wissenschaften.
H. Schröter, Theorie der Oberflächen zweiter
Ordnung und der Raumcurven dritter Ordnung
als Erzeugnisse projectivischer Gebilde. Nach
Jakob Steiners Principien auf synthetischem
Wege abgeleitet. Leipzig, Teubner, 1880. 720 S.
gr. 8°. M. 16.
Jakob Steiner sagt in der Vorrede zu seinem
Hauptwerke „Systematische Entwickelung der Ab
hängigkeit geometrischer Gestalten” (Berlin 1832), dass
Schreiben ist, dass sich der Herr Verf. auf die Unter
suchung der Flächen zweiter Ordnung und der
Raumcurven dritter Ordnung beschränkt hat. Nur
im letzten Paragraphen findet sich eine kurze An
deutung über das Vorkommen einer Fläche dritter
Ordnung, insofern sie der geometrische Ort für die
Pole einer Ebene in Bezug auf die sämmtlichen
Flächen eines Flächenbündels zweiter Ordnung ist.
Dagegen sind alle Untersuchungen, welche sich aut
die Flächen zweiter Ordnung und auf die Raum
curven dritter Ordnung beziehen, mit rühmenswerter
Gründlichkeit und mit dem Zwecke entsprechender
Vollständigkeit zu einem organischen Ganzen zu
sammengestellt, sodass das mathematische Publikum
dem geschätzten Herrn Verf. zu aufrichtigem Danke
für sein schätzbares Werk verpflichtet ist.
An diesen Dank sei noch die Bitte geknüpft,
dass Herr Sch. dem vorliegenden Buche noch manche
Fortsetzung folgen lasse.
Hannover. L. Kiepert.