Full text: Sonderdrucke, Sammelband

schufs, sondern ein Fehlbetrag vorhanden ist. Der Vorstand 
solcher Kassen kennt aber in den meisten Fällen den Begriff 
„Prämienreserve“ überhaupt nicht. 
Das würde ganz anders werden, wenn die mathematischen 
Lehrer auf der Universität Vorlesungen über Versicherungs 
wesen gehört hätten und ihre Kenntnisse derartigen Kassen 
zur Verfügung stellen wollten. 
3. Am dringendsten ist aber das Bedürfnis für die Ein 
richtung von mathematischen Vorlesungen über Versicherungs 
wesen bei den Juristen vorhanden, in deren Händen die Ober 
aufsicht über die Versicherungsgesellschaften liegt, und die als 
Richter über Hunderte von Prozessen in Versicherungsangelegen 
heiten zu entscheiden haben. 
Wie ist es einem Juristen möglich, zu beurteilen, ob die 
Prämienreserve richtig berechnet ist oder nicht, ob in die Bilanz 
einer Gesellschaft die zutreffenden Zahlen eingestellt sind oder 
nicht, ob die Gesellschaft überhaupt lebensfähig ist, wenn er 
nicht weifs, was Prämienreserve ist? Oder, wie kann ein Richter 
darüber entscheiden, ob der Rückkaufswert einer Versicherung 
zu hoch oder zu niedrig berechnet ist, wenn er keinen Einblick 
in diese Berechnung hat? 
Da nützen auch die besten sachverständigen Gutachten 
nichts. Mögen solche Gutachten auch noch so klar abgefafst 
sein, so kann sie doch in den meisten Fällen nur der verstehen, 
der bis zu einem gewissen Grade selbst Sachverständiger ist. 
Es ist mir ein Beispiel bekannt, wo die Aufsichtsbehörde 
aus einem vortrefflichen Gutachten gerade das Gegenteil von 
dem herausgelesen hat, was der Verfasser des Gutachtens ge 
meint hat. Wenn die Zeit ausreichte, könnte ich Ihnen er 
zählen, wie eine der ältesten und angesehensten Gesellschaften 
an den Rand des Abgrundes gebracht worden ist, weil der 
Herr Staats-Kommissar „Plus“ und „Minus“ mit einander ver 
wechselt hatte. 
Diesem Notstände könnte sehr leicht durch die Einrichtung 
einer kleinen Vorlesung über die mathematischen Berechnungen 
im Versicherungswesen abgeholfen werden. Durch einen zwei 
stündigen Vortrag während eines Semesters könnte in dieser 
Beziehung schon viel erreicht werden; die Juristen, welche
	        
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