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Gültigkeitsbereich
[Kap. VII.
Maxwell’schen Gleichungen liefern, nicht dargestellt werden,
seihst wenn man für die Werthe dieser (konstanten die
freieste Verfügung zulässt.
Man kann die Erfahrungsthatsachen darstellen, sobald
man darauf verzichtet, einen chemisch und physikalisch homo
genen Körper als Continuum zu behandeln, — sobald man
einem solchen Körper Struetur zuschreibt. Den Bauele
menten (physikalischen Molekeln) des Körpers können dann
bestimmte für sie charakteristische Zeitwerthe (Perioden der
Eigenschwingungen) und Längenwerthe (moleculare Dimen
sionen) zugeschrieben werden. Ohne weitere Specialisirung
der Hypothese folgt dann: Solange die einen physikalischen
Vorgang definirenden Zeiten und Längen — im einfachsten
Fall: Schwingungsdauer und Wellenlänge — sehr gross sind
gegenüber den molecularen Schwingungsdauern und Dimen
sionen, kommen die einzelnen Molekeln und ihr Zustand
in j edem Moment nicht in Betracht. Zur Geltung kommen
nur gewisse räumliche und zeitliche Mittelwerthe. Der
Körper erscheint als ein Continuum. Dies ist das Gültig
keitsgebiet der Maxwell’schen Gleichungen; diese Mittel
werthe bestimmen ihre Constantem — Ist diese Anschauung
richtig, dann müssen die Maxwell’schen Gleichungen für
jeden Körper gelten von einer bestimmten Schwingungs
dauer aufwärts; aber diese untere Grenze kann für verschie
dene Körper sehr verschiedene Werthe haben. Aus Be
obachtungen von Rubens*) wäre zn schliessen, dass für Quarz
die Grenze bereits mit „Wärmestrahlen“ von 0,06 mm Wellen
länge überschritten ist, — aus Beobachtungen von Cole**),
dass sie für Aethylalkohol mit „elektromagnetischen Strahlen“
von 5 cm Wellenlänge noch nicht erreicht ist [vgl. oben S. 502 f.
unter 7) und 11).] —
Bezüglich der Metalle ist früher (S. 380) bemerkt worden,
dass sie sich gegenüber jeder zur Beobachtung gelangten
elektromagnetischen Strahlung als „vollkommene Leiter“
verhalten, d. h. dass s neben 1 stets unmerklich ist- Mit anderen
Worten: ein unbegrenzter Metallkörper ist elektromagne
*) Rubens, Wied. Ann. 67, S. 464.
**) Cole, Wied. Ann. 57, S. 290*