Full text: Theorie der Rohrrücklaufgeschütze

  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
64 E. Betrachtungen zu der Kinetik der Ausgleicher. 
von æ, bis x, entspricht, dann muß bei der erforderlichen Endspannung 
P, eine Vorspannung P, gegeben werden. : 
Aus Abb. 28a ist noch als Bestätigung der Richtigkeit zu ent- 
nehmen, daß bei Wegfall des Gewichtsmoments der höhenrichtbaren 
Teile der Hebelarm des Ausgleichers Null wird. Bewegt sich nämlich 
S von S, nach S* um den Winkel e — (90? — g), dann bewegt sich 
A um den gleichen Winkel von A, nach A*. 
Zusammenfassend. wird festgestellt, daB! man einen mathematisch 
exakten Ausgleich erzielt, wenn die beiden Bedingungen erfüllt sind 
(vgl. Abb. 28a und b): 
- wobei man nach (124a) die zweite Gleichung auch schreiben kann 
b) Ausgleich bei aufsteigendem oder abfallendem Gelände. 
Es werde jetzt der Einfluß des Geländehanges auf den Ausgleich 
betrachtet unter der Annahme, daß bei horizontalem Gelände der 
Ausgleicher bei allen Erhöhungen voll ausgleiche. 
Der Hangwinkel sei ö, mit positivem Zeichen bei Hangabfall nach 
hinten. Das neue jeweilige Gewichtsmoment ist 
M; = M,, cos(p + + 0), 
das Differenzmoment also 
AM = M, — M, = M,[cos(p + &) — eos(p + & + J)]. (129) 
Dieses Moment muß durch die Höhenrichtmaschine überwunden werden. 
Für den häufig vorkommenden Fall, daß @ = 0 ist, wurde nach- 
folgende Tabelle aufgestellt. Sie gibt für verschiedene Erhóhungen 
und verschiedene Hangwinkel die Differenzen der absoluten Beträge 
des jeweiligen Ausgleichermoments und jeweiligen Gewichtsmoments 
in Prozent vom maximalen Gewichtsmoment an, wie sie sich aus Gl. (129) 
ergeben. Ein +-Zeichen bedeutet, daß das Ausgleichermoment seinem 
Betrag nach größer geworden ist als das zugehörige Gewichtsmoment, 
umgekehrt bei einem — Zeichen. Die Abweichungen wachsen mit zu- 
nehmender Erhóhung. 
Liegt der Schwerpunkt S um den Winkel g oberhalb oder — 9 
unterhalb der Seelenachse (s. Abb. 27), so ist in der Tabelle ein um © 
erhóhtes oder vermindertes e zu nehmen. 
Nimmt man einmal für einen bestimmten Ausgleicher ein Differenz- 
moment von 595 vom maximalen Gewichtsmoment, das also abgesehen 
von Reibungsmomenten die Richtmaschine aufzunehmen hátte, als 
erlaubt an, so kónnte man — nach wie vor für den Fall vollstándigen 
  
  
  
   
  
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