henfehler für Punkte, die im Gelände sicher auffindbar sind + 0,30 m,
mittl. Höhenfehler der Schichtlinien m, = (0,4 + 5 tg «) [m]
maximaler Höhenfehler der Schichtlinien m, „= + (1,0+15 tg «) [m].
Bei der starken Verschiedenheit des Charakters und der Genauigkeit-
sanforderungen für Katasterkarten und Grundkarten muss bei der An-
wendung photogrammetrischer Methoden nach eigentlichen Kataster-
messungen und Grundkarten 1:5000 unterschieden werden.
a) Die photogrammetrische Herstellung eigentlicher Katasterkarten.
Bei dem Rechtscharakter des deutschen Katasters mit seinen engen,
einem reinen Zahlenkataster entsprechenden Fehlergrenzen und infolge
der Tatsache, dass geschlossene Katasterneumessungen grosser Gebiete
relativ selten vorkommen, ist es verstandlich, dass die Photogrammetrie
in die Katastermessung in Deutschland nur zôgernd Eingang gefunden
hat.
In der Zeit vor 1945 wurden folgende Versuchsarbeiten durchgeführt:
1) In Maraunen (Ostpreussen) wurde im Jahre 1938 ein neuge-
messenes Siedlungsgebiet von rd. 6 km? Grôsse in den Bildmassstäben
1:10 000, 1:6000 und 1:4000 photogrammetrisch aufgenommen. Die
Koordinaten der für die Luftaufnahme besonders signalisierten Grenz-
punkte wurden anschliessend am Stereoplanigraphen in Maschinen-
koordinaten bestimmt und dann in Landeskoordinaten transformiert.
Die photogrammetrische Koordinatenbestimmung ergab für den Bild-
massstab 1:6000 einen mittl. Lagefehler der Grenzpunkte von + 16 cm (7).
Der durchschnittliche Streckenfehler wurde aus dem Vergleich von 600
direkt und photogrammetrisch bestimmten Grundstücksbreiten zu + 8cm
festgestellt.
2) Die guten Erfahrungen bei der Versuchsarbeit Maraunen
führten im Jahre 1940 zu einer sehr gründlichen Untersuchung über die
Verwendbarkeit des Luftbildes und der Luftbildmessung im Umlegungs-
verfahren. Der Untersuchung, über die der ehemalige Forschungsbeirat
für Vermessungstechnik und Kartograhie ein eingehendes Gutachten er-
stattete, wurde die Aufnahme des rd. 7,4 km? grossen Umlegungsgebietes
von Helmstadt bei Würzburg zu Grunde gelegt. Sie hatte a) die Feststel-
lung der durch photogrammetrische Koordinatenmessung erreichbaren
Lagegenauigkeit órtlich signalisierter Punkte, 5) die Prüfung der photo-
grammetrisch erreichbaren Hóhengenauigkeit, c) einen Vergleich zwi-
schen Flüchenberechnungen aus photogrammetrischen und terrestrischen
Koordinaten, d) eine Untersuchung über die Wirtschaftlichkeit der Luft-
bildverwendung in der Umlegung zum Gegenstand.
(") RicuTER, H., Grossmassstäbliche Ausmessung und Koordinatenbestimmung. Luftbild
und Luftbildmessung Nr. 18, S. 52.
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