Schweiz 3
dies in der Form der Übersichtspläne 1:5000 (Flachlandgebiet) und 1:10000
(Hügel-, Jura- und Berggebiete). Planbeilage 3 zeigt Ausführungsbeispiele des Über
sichtsplanes, der verbunden mit der Grundbuchplanerstellung entsteht und nach der
Bedeutung, die er in der Praxis erhalten hat, die Rolle einer topographischen Grund
karte spielt. Der Übersichtsplan wird der technischen und wirtschaftlichen Vorteile
wegen weit überwiegend luftphotogrammetrisch erstellt.
Die Grundbuchvermessung steht unter der Leitung der Eidgenössischen Vermes
sungsdirektion, die für ihre Luftphotogrammetrie einen Vermessungsflugdienst unterhält.
Die Grundbuchpläne und Übersichtspläne (Beilagen 2 und 3) werden, soweit die Luft
photogrammetrie als Vermessungsmethode in Frage kommt, fast ausschließlich
durch die unter den Nummern 7 bis 14 aufgeführten privaten Photogrammeter-
bureaux bearbeitet. Diese privaten Arbeitszentren, die übrigens auch die Kataster
pläne für Güterzusammenlegungen und Bebauungspläne erstellen, haben eine be
merkenswerte Initiative entwickelt; es ist ihnen die Ausbildung zweckmäßiger, ratio
neller Arbeitsverfahren zu verdanken. Die privaten Übernehmer verfügen mit ihren
13 Auswertegeräten I. Ordnung (Wild A2, A5, A7 und je 1 Zeiß C3 und G8) und
2 Geräten II. Ordnung (Wild A8) über ein bemerkenswertes Auswertepotential;
sie sind seit Jahren vollbeschäftigt.
Der Eidgenössischen Landestopographie ist neben dem geodätischen und topogra
phischen Dienst die Erstellung und Erhaltung der topographischen und geographischen
Karten übertragen. Sie steht mitten im umfangreichen Werk der Schaffung der 3
topographischen Landeskarten 1:23000 (Kartenbeilage 4), 1:30000 (Beilage 3) und
1:100 000 (Beilage 6). Es handelt sich dabei schon um die zweite genaue Landes
kartierung (Bundesgesetz über die Erstellung neuer Landeskarten vom 21. Juni 1935);
die erste, die nun ersetzt wird (sog. Dufourkarte 1:100000, sog. Siegfriedkarte
1:25000 und 1:50000), stammt aus dem 19. Jahrhundert. Die topographischen
Aufnahmen für die Landeskarten 1:25 000 bis 1:100 000 (Beilagen 4 bis 6) sind über
das Alpengebiet von der Landestopographie zum größten Teil terrestrisch-stereo
photogrammetrisch, zum kleineren Teil luftphotogrammetrisch erstellt worden. Für
die übrigen Gebiete (Mittelland, Jura) wird vorwiegend der Übersichtsplan der
schweizerischen Grundbuchvermessung (Beilage 3) als Grundkarte benützt. Vor der
Herausgabe eines Blattes wird das kartierte Gebiet systematisch mit Reihenbildern
1:20 000 bis 1:30 000 photographisch aufgenommen, damit die Kartenblätter auf
den neuesten Stand nachgeführt werden können. Die Landestopographie unterhält
vorwiegend für diesen Zweck einen eigenen Vermessungsflugdienst. Für die Nachtrags
kartierungen werden die photogrammetrischen Modelle ohne geodätische Bestim
mung neuer Kontrollpunkte in die vorhandenen modernen Grundkarten eingepaßt.
Wie die Beilagen 4 bis 6 zeigen, wird eine hohe graphische Herstellungskunst ange
wandt, die der mit der modernen Photogrammetrie erreichten Vermessungsgenauig
keit adäquat ist. Der ganze Karteninhalt wird, abgesehen von den Rastereindrucken
und Schriften, über ein auf der Landestopographie entwickeltes, qualitativ und öko
nomisch sehr leistungsfähiges Glasgravur-Verfahren auf die Druckplatten gebracht.
Alle amtlichen Kartierungen, somit Grundbuchpläne, Übersichtspläne und
Landeskarte, werden, obwohl die Werke von verschiedenen Behörden und Arbeits
zentren ausgeführt werden, vorwiegend unter dem Gesichtspunkt einer rationellen
Nachführung als ein verbundenes Ganzes betrachtet: Jede für den Grundbuchein
trag notwendige Nachführung des Grundbuchplanes soll über den Übersichtsplan
in die Landeskarte gelangen.