Internationale Gesellschaft für Photogrammetrie
Ausführungsbestimmungen z den Statuten
Ein Beitrittsgesuch aus einem Land, in dem eine Nationale Gesellschaft für Photogrammetrie
besteht, die alle nach den Statuten vorgeschriebenen Pflichten gegenüber der Gesellschaft
erfüllen kann, soll nach Móglichkeit diese Gesellschaft als Mitgliedsorganisation bezeichnen;
anderenfalls ist zu begründen, warum eine solche Vertretung nicht móglich ist.
Der Generalsekretàr übersendet allen Mitgliedern der Gesellschaft einen Bericht über ein Auf-
nahmegesuch mit den Antrágen des Vorstandes. Er teilt das Abstimmungsresultat allen Mit-
gliedern der Gesellschaft und dem Antragsteller mit.
Außer anderen Kriterien, die in Erwägung gezogen werden können, gibt die nachstehende
Tabelle wichtige Hinweise, um diejenige Kategorie leichter bestimmen zu können, in die ein
Mitglied einzugruppieren ist. :
Bestand an Angehörigen der Nationalen Gesellschaft
oder Anzahl Personen, die im betreffenden Land
photogrammetrisch tätig sind
weniger als 26
von 26 bis 50
von 51 bis 150
von 151 bis 250
von 251 bis 400
von 401 bis 600
von 601 bis 800
mehr als 800
Kategorie
o 400» 0v
An den Kongrefsverhandlungen kónnen teilnehmen:
a Photogrammeter, die einer Mitgliedsorganisation angehóren und die Kongref$gebühr bezahlt
haben;
b Ehrenmitglieder der Gesellschaft, die von der Entrichtung der Kongrefsgebühr befreit sind;
c Personen, die vom Prásidenten auf Grund ihrer Stellung oder als Vertreter anderer wissen-
schaftlicher Organisationen eingeladen wurden; sie sind von der Entrichtung der Kongref-
gebühr befreit ;
d Personen, die die allgemeine Einladung erhalten und die Kongref$gebühr bezahlt haben.
Personen der Kategorien a und b haben die Stellung von KongreRmitgliedern und sind in den
wissenschaftlichen Sitzungen und Vollversammlungen stimmberechtigt. Personen der Kate-
gorien c und d sind eingeladene KongreBteilnehmer, die sich an den Abstimmungen nicht
beteiligen kónnen.
Der in der Vollversammlung vereinigte Kongreß entscheidet über die wissenschaftlichen
Richtlinien der Gesellschaft und über die zu ihrer Verwirklichung anzuwendenden Mittel,
insbesondere
— genehmigt oder verwirft er die Resolutionen der Technischen Kommissionen,
— prüft er die Vorhaben wissenschaftlicher Natur, die von den Technischen Kommissionen
vorgeschlagen werden und entscheidet über die Ausführung und den Grad der Dringlich-
keit,
— verleiht er Medaillen und ähnliche Auszeichnungen der Gesellschaft,
— ernennt er die Ehrenmitglieder der Gesellschaft, wobei die Anzahl der lebenden Ehren-
mitglieder auf sieben beschränkt ist.
Beitrittsgesuch
Nationaler
Gesellschaften
Abstimmung
Bestimmung
der Kategorie
Kongreß
Teilnahme
Stimmrecht
Befugnisse
des Kongresses
Wissenschaftlich -
technische Tätigkeit
Auszeichnungen
Ehrenmitglieder
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