Amtsübernahme
des Vorstandes
Kooptation
Unvereinbarkeit
Finanzkommission
212
Bankvollmacht
Technische
Kommissionen
15.
16.
17.
18.
Der neue Vorstand übernimmt seine Funktionen am Ende des Kongresses, an dem er gewählt
wurde.
Der Vorstand schließt in eigener Kompetenz, durch Kooptation, jede Vakanz auf einem seiner
Posten, mit Ausnahme des Präsidentenamtes, die infolge Tod oder andauernder Krankheit
eintritt.
Muß das Amt des Kassenwartes durch Kooptation besetzt werden, befragt der Vorstand auf
dem Korrespondenzweg oder auf andere Weise alle Mitglieder und berücksichtigt die erhal-
tenen Antworten bei seiner Wahl.
Kein Vorstandsmitglied kann Mitglied der Finanzkommission sein.
Die drei Mitglieder der Finanzkommission müssen unterschiedlicher Nationalität sein. Darüber
hinaus darf keines ihrer Mitglieder von der gleichen Nation wie ein Mitglied des Vorstandes
sein.
Die Finanzkommission soll den Vorstand auf seinen Wunsch in finanziellen Angelegenheiten
beraten.
Die Finanzkommission soll die von einem anerkannten Rechnungsprüfer kontrollierte Gesell-
schaftsrechnung nach jedem Rechnungsabschluf kontrollieren. Diese Kontrolle soll minde-
stens einmal im Jahr vorgenommen werden.
Die Finanzkommission soll für die Übergabe des Gesellschaftsvermôgens und der Buchhaltung
vom abtretenden Kassenwart auf seinen Nachfolger besorgt sein und dem Vorstand Bericht
erstatten, sobald die Übergabe einwandfrei vollzogen ist.
Verfügungen über die Bankguthaben der Gesellschaft werden von zwei Personen unterzeich-
net, vom Präsidenten und vom Kassenwart.
Das gesamte Tatigkeitsfeld der Photogrammetrie ist gegenwärtig in sieben Teilgebiete
gegliedert. Jedes ist einer Technischen Kommission anvertaur, und zwar:
— Kommission |: Gewinnung der Ausgangsinformationen
1. Grundgedanke, Konstruktion und Berichtigung der Aufnahmeobjektive und Auf-
nahmekammern.
. Eigenschaften und Verarbeitung des photographischen Materialien.
. Eigenschaften der nichtphotographischen Informationsempfanger.
. Qualität, Informationsgehalt und Geometrie des Bildes.
Registrierung metrischer Halfsdaten.
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Einrichtung der Flugzeuge, Hubschrauber, kunstlichen Satelliten, usw. Navigations -
instrumente und -methoden.
7. Organisation der Bildfluge.
— Kommission Il: Auswerteinstrumente
1. Grundgedanke und Konstruktion der Auswerteinstrumente: Komparatoren,
Ausmessgerate, Entzerrungsgeráte, Instrumente für die Orthophotographie, In-
strumente für die Punktmarkierung, usw.
2. Berichtigung und Genauigkeit der Instrumente.
3. Physiologische Optik und stereoskopisches Sehen.
Automatisierung der Instrumente.
— Kommission Ill: Mathematische Gesichtspunkte der Informationsverarbeitung
1. Mathematische Modelle der von den verschiedenen Typen von Empfängern
gelieferten Informationen.
Perspektives Strahlenbündel, Bildpaar, Streifen und Block.
Theorie, Rechenverfahren der Ausgleichungen und Genauigkeit.
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Benutzung der Halfsdaten.
5. Digitale Transformation der Ausgangsinformationen.
— Kommission IV: Topographische und Kartographische Anwendungen
1. Nutzung der numerischen, analogen und photographischen Verarbeitung der In-
formationen.
Anwendung der Automatisierung.
Herstellung und Revision der topographischen Karten.
Plane fur das Kataster, den Stadtebau, das Bauingenieurwesen, usw.
oe o gum
Digitales Gelándemodell und Datenbanken.