Full text: Commissions I and II (Part 4)

   
    
    
  
  
     
   
    
      
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
    
stübertragungsfunktionen 
tiv und Emulsion sowie 
O(N) - F(N). Tritt Bild- 
ben sich mit Sn (N) 
°h Größe der Bildwande- 
n. Die das Auflösungsver- 
he eines Gitters noch ge- 
mmende Kontrastschwelle 
h aus dem Vergleich von 
ermittelt; Testgruppe 12 
pe 13 jedoch nicht mehr 
velle wurde also zwischen 
ten. Für alle anderen den 
sprechenden Funktionen 
lwert dann ausnahmslos 
die Testgruppe als aufge- 
Kurvenverlauf unmittel- 
Schwellwertes liegt, bzw. 
enannte Pseudoauflôsung 
ontrast wieder über den 
  
- Kontrastschwelle 
mm 
30 90 100 
14 
ältnisse bei Pseudo- 
d der Kurvenverlauf 
n ist, erscheint diese 
ut Abb. 6 leicht ent- 
enpunkte wurden in 
ee m 
A eme 
Abb. 6 mit Kreisen markiert. Es kann also festgestellt werden, daß gute Übereinstimmung 
zwischen Theorie und Versuchsergebnis besteht. Die eingeführten Näherungen (Berechnung 
statt Messung von O(N) und F(N) sowie die Benutzung von rechteckigen an Stelle von sinus- 
fôrmigen Intensitätsverteilungen) sind ohne spürbaren Einfluf) geblieben. 
d) Schlubfolgerung 
Es soll nun die Frage beantwortet werden, welche Bildwanderung beim praktischen Auf- 
nahmeflug zugelassen werden darf, ohne daß die Bildqualität beeinträchtigt wird. Die vor- 
stehenden Überlegungen haben gezeigt, in welcher Weise die Kontraste durch Bildwanderung 
unterschiedlich vermindert werden. Niedrige Frequenzen werden wenig, hohe Frequenzen 
dagegen stark betroffen. Das Auflösungsvermögen ist gegeben durch die höchste im Bild 
gerade noch sichtbare Frequenz, d.h. die durch Bildwanderung verursachte Kontrast- 
minderung wirkt sich auf das Auflösungsvermögen im Vergleich zu allen anderen, ebenfalls 
im Bild vorhandenen niedrigeren Frequenzen am stärksten aus. Die niedrigen Frequenzen 
aber tragen nicht unwesentlich zur Bildqualität bei, die deshalb vom Auflösungsvermögen 
nur unzulänglich charakterisiert werden kann. Hier liegt bekanntlich einer der wesentlichen 
Mángel dieses bisher verwendeten Gütemerkmals. Es ist deshalb auch dort unzulänglich, wo 
ein Urteil über die Beeinträchtigung dieser Bildqualität gefällt werden soll. 
Betrachtet man den gesamten Frequenzbereich in Gestalt der Kontrastübertragungs- 
funktion, so verlagert sich die oben gestellte Frage nach der zulässigen Bildwanderung auf die 
nach der zulässigen Kontrastminderung. Es taucht außerdem die Frage auf, welche Frequenzen 
im Luftbild praktisch überhaupt vertreten sind. 
Zu letzterem Problem wurden von J. Ch. Vienot [8] aus der Fourieranalyse von Luft- 
bildern einige interessante Häufigkeitsverteilungen gewonnen. Natürlich sind diese Verteilun- 
gen abhängig vom aufgenommenen Objekt und der Aufnahmehöhe. Es zeigt sich aber, daß 
die Frequenzen größer als 10 L/mm durchweg nur noch sehr spärlich im Bilde vertreten sind. 
Dies ist verstándlich, wenn man bedenkt, daf) in Luftbildern nur mit schwachen Kontrasten 
gerechnet werden kann. Bei der Beurteilung der zulässigen Bildwanderung muf dies berück- 
sichtigt,-d. h. also schwacher Objektkontrast in Rechnung gestellt werden. 
Die Antwort auf die Frage nach der noch zulissigen Kontrastminderung wurde bereits mit 
dem unter b) beschriebenen Versuch vorbereitet. Aus der Spalte „Bemerkungen‘“‘ in Tabelle 1 
geht hervor, daß der Beobachter bei Geschwindigkeitsstufe 1 die Minderung für „kaum merk- 
lich** hielt. Die Bildwanderung w, betrug hier das 1,7 fache der durch das Auflósungsvermógen 
gegebenen, ohne Bildwanderung gerade noch unterscheidbaren Objektbreite b. Erst in Stufe 2 
wurde die Minderung ,.leicht merklich'**. Hier betrug die Bildwanderung w, bereits das 3,2- 
fache von by. Der Verfasser ist deshalb der Ansicht, daB eine Bildwanderung von w — 1,5 b, 
zugelassen werden darf, ohne daf) die Kontrastminderung von G(N) auf S(N) im Luftbild 
praktisch nachgewiesen werden kann. Betrachtet man ein Objektiv mit seinen für verschiedene 
Blenden, Bildwinkel und Objektrichtungen unterschiedlichen Kontrastübertragungsfunk- 
tionen und vergleicht diese Unterschiede mit der Qualität im Bilde, so kommt man zum glei- 
chen Ergebnis. Für den geschilderten Laborversuch wurde ein Testobjekt mit hohem Kontrast 
benutzt, die aus dem Auflösungsvermögen ermittelte, gerade noch unterscheidbare Objekt- 
breite by bezieht sich also ebenfalls auf hohen Kontrast. Demgegenüber wurde bereits darauf 
hingewiesen, daf) die Aerophotographie nur schwache Objektkontraste zur Verfügung hat. 
Bei Berechnung der zulässigen Bildwanderung gemäß w — 1,5 : by muf) deshalb auch b, aus 
dem Auflósungsvermógen für schwachen Testkontrast ermittelt werden. 
Zine letzte Überlegung soll schließlich noch der Frage gelten, ob nicht bei Betrachtung 
einzelner Linien im Gegensatz zu den bisher vorausgesetzten Gittern ein anderer Grenzwert 
für die zulássige Bildwanderung gefunden werden würde. Wie bereits beschrieben, wurden 
deshalb diese Testelemente mit in die mathematische Betrachtung und den Versuch ein- 
bezogen. Hier soll nur die Größenordnung abgeschätzt werden. Aus Tabelle 2 ist mit dem 
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