Full text: Proceedings and results (Part A)

En er re ae be ot 
ISPRS 
2000 
  
  
erfolgter Mahnung durch den Schatzmeister 
mindestens sechs Monate vor dem Zusam- 
mentreten der Hauptversammlung. 
(h) Ein Ordentliches Mitglied kann seinen Austritt aus 
der Gesellschaft durch eine schriftliche Mitteilung 
an den Generalsekretär erklären. Der Vorstand (f) 
nimmt von der Erklárung Kenntnis und informiert 
alle Mitglieder so schnell wie móglich. 
(i) Wenn ein Ordentliches Mitglied die Gesellschaft 
verlässt, sei es durch Austritt oder Ausschluss, ver- 
liert es alle Rechte innerhalb der Gesellschaft. 
2. Assoziierte Mitglieder 
(a) Eine Bewerbung als Assoziiertes Mitglied der Gesell- 
schaft ist an den Generalsekretär zu richten und muß 
von einer Beschreibung der Aktivitäten der Photo- 
grammetrie, Fernerkundung und raumbezogenen (g) 
Informationswissensschaft in dem entsprechenden 
Land, der Art der sich bewerbenden Organisation 
einschliesslich der Satzung, der Ziele, ihrer 
Bedeutung im Land, Beziehungen zu anderen Orga- 
tion, in den Untersuchungsgebieten der ISPRS 
und größerer Vertretung der gesamten Gemein- 
schaft der Spezialisten im Land als das gegen- 
wärtige Ordentliche Mitglied. Die neue Katego- 
rie wird gemäss Punkt VI.1 (b) bestimmt. 
Die Aufhebung einer Assoziierten Mitgliedschaft 
kann durch die Hauptversammlung ausgesprochen 
werden: 
- im Falle offenkundiger Zuwiderhandlungen 
gegen die Interessen und Ziele der Gesellschaft; 
- im Falle wiederholten Zahlungsverzugs trotz 
erfolgter Mahnung durch den Schatzmeister an 
das Assoziierte Mitglied mindestens sechs 
Monate vor dem Zusammentreten der Haupt- 
versammlung. 
Ein Assoziiertes Mitglied kann seinen Austritt aus 
der Gesellschaft durch eine schriftliche Mitteilung 
an den Generalsekretär erklären. Der Vorstand 
nimmt von der Erklärung Kenntnis und informiert 
alle Mitglieder so schnell wie möglich. 
nisationen, die sich mit Photogrammetrie und/oder 3. Regionale Mitglieder 
Fernerkundung und /oder raumbezogenen Informa- (a) 
tionswissenschaften befassen, sowie ihrer Verwal- 
tungs und Finanzstruktur begleitet sein. 
Die Bewerbung weist die Kategorie, in der die asso- 
ziierte Mitgliedschaft angestrebt wird, aus. Die 
gewáhlte Kategorie sollte weitgehend bezogen sein 
© 
Eine Bewerbung als Regionales Mitglied muss an 
den Generalsekretär gerichtet werden und eine 
umfassende Darstellung der zusammengeschlos- 
senen Organisationen, der Satzung des Regionalen 
Mitgliedes und die Namen der derzeitigen Amtsträ- 
ger enthalten. 
auf die Anzahl der Photogrammeter und/oder Spe- (b) Der Vorstand versichert sich, dass die Satzung des 
zialisten für Fernerkundung und/oder raumbezoge- 
nen Information, die der Bewerber vertritt, und auf 
die Anwendung der Photogrammetrie, Fernerkun- 
dung und räumlichen Informationswissenschaften 
in dem betreffenden Land. Die unten dargestellte 
Tabelle weist auf die Kategorie hin, zu der ein Asso- (c 
ziiertes Mitglied gehórt. 
A 
Anzahl der aktiven 
  
Spezialisten Kategorie (d) 
unter 51 1 
51 bis 250 2 
251 Dis 600 3 
über 600 4 
  
(c) Der Vorstand prüft jede eingegangene Bewerbung 
und stimmt sich mit dem Ordentlichen Mitglied des 
Landes ab, und der Generalsekretär berichtet allen 
Mitgliedern über jede Bewerbung und informiert sie 
Regionalen Mitgliedes der Satzung und der 
Geschäftsordnung der Gesellschaft entspricht. Der 
Generalsekretär berichtet allen Mitgliedern über jede 
Bewerbung und informiert sie über die Stellungnah- 
me des Vorstandes. 
Die Aufnahme Regionaler Mitglieder wird durch 
Abstimmung von der Hauptversammlung 
beschlossen, oder, mit Billigung des Vorstandes, 
durch schriftliche Wahl. 
Die Aufhebung einer Regionalen Mitgliedschaft 
kann durch die Hauptversammlung beschlossen 
werden: 
- im Falle offenkundiger Zuwiderhandlungen 
gegen die Interessen und Ziele der Gesellschaft; 
- im Falle wiederholten Zahlungsverzuges trotz 
erfolgter Mahnung an das Regionale Mitglied 
durch den Schatzmeister mindestens sechs 
Monate vor dem Zusammentreten der Haupt- 
versammlung. 
über die Stellungnahme des Vorstandes. 4. Fördernde Mitglieder 
(d) Die Aufnahme eines Assoziierten Mitgliedes wird (a) 
durch Abstimmung in der Hauptversammlung 
beschlossen, oder, mit Billigung des Vorstandes, 
durch schriftliche Abstimmung. Der Generalsekretär 
teilt das Ergebnis der Abtimmung allen Mitgliedern 
sowie der Organisation mit, die sich beworben hat. 
(e) Die Mitgliedschaft eines Assoziierten Mitglieds (b) 
kann in die eines Ordentlichen Mitglieds umgewan- 
delt werden: 
- jederzeit, sofern es sich mit einem Mitglied sei- (c) 
nes Landes vereinigt oder mit ihm zusammen- 
arbeitet, oder 
- durch Wahl der Hauptversammlung nach Rük- 
ksprache des Vorstandes mit dem Ordentlichen 
Mitglied und durch Demonstration, aktiverer 
Beteiligung, sowie entsprechender Dokumenta- 
Eine Bewerbung als Förderndes Mitglied muss 
schriftlich an den Generalsekretär gerichtet werden 
und eine umfassende Darstellung der Rolle des 
Bewerbers auf den Gebieten Photogrammetrie 
und/oder Fernerkundung und/oder raumbezogene 
Information enthalten. 
Der Vorstand prüft jede Bewerbung und trifft die 
endgültige Entscheidung über die Aufnahme des 
Bewerbers. 
Fördernde Mitglieder können einen Ausschuss 
berufen, der die Aussteller bei der Planung und 
Durchführung wissenschaftlicher und technischer 
Ausstellungen vertritt, welche von der Gesellschaft 
gefórdert werden. Die Empfehlungen der Fórdern- 
den Mitglieder richten sich in beratender Weise an 
den Kongressdirektor. 
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International Archives of Photogrammerty and Remote Sensing. Vol. XXXIII, Part A. Amsterdam 2000. 
 
	        
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