Full text: Proceedings and results (Part A)

sammlung des Kongresses wahr, bereitet die Sit- 
zungen dieser Organe vor und erstellt und verteilt 
zu gegebener Zeit die Tagesordnungen und Proto- 
kolle; 
vertritt auf Anfrage des Präsidenten die Gesell- 
schaft in ihren Angelegenheiten mit nationalen oder 
internationalen Institutionen oder Organisationen, 
deren Aktivitäten für die Gesellschaft von Interesse 
sind. 
erledigt die Korrespondenz der Gesellschaft, sorgt für 
die Dokumentation und informiert die Mitglieder über 
alle für sie wichtigen Vorgänge; 
(d) trägt die Berichte der Technischen Kommissionen 
zusammen und verteilt Informationen über die 
Kommissionen; 
(e) arbeitet mit dem Kongressausschuss und den 
Büros der Technischen Kommissionen in bezug auf 
die Abfassung von Protokollen und Veröffentlichun- 
gen sowie bei der Publikation der Archivbände 
(Inhalt, Aufmachung, Verteilung) zusammen; 
(f) sorgt für die zeitgerechte Vorbereitung und Heraus- 
gabe der Publikationen der Gesellschaft; 
(g) sorgt für die rasche Umsetzung der Kongressbe- 
schlüsse; 
(h) nimmt die Vollmachten der Delegierten, Berater und 
Vertreter entgegen, die von den Ordentlichen Mit- 
gliedern, den Assoziierten Mitgliedern und den 
Regionalen Mitgliedern ernannt wurden, um sie auf 
dem Kongress zu vertreten; er setzt den Präsiden- 
ten schriftlich über deren Stimmrechte in Kenntnis; 
(i) koordiniert die Terminplanung aller Veranstaltungen 
der Gesellschaft. 
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10. Der Schatzmeister: 
(a) schliesst die Kontenführung zur Übergabe an den 
neuen Schatzmeister innerhalb von zwei Monaten 
nach Beendigung des Kongresses ab. Der neue 
die ihre jährlichen Beiträge, bis einschliesslich des 
der Hauptversammlung vorangegangenen Jahres 
noch nicht bezahlt haben; 
(g) legt zu jeder Vorstandssitzung eine Übersicht der 
Finanzen und zur Hauptversammlung eine Abrech- 
nung vor. 
PUNKT XII - Sitz 
Unter der Voraussetzung, dass die Satzung und die 
Gescháftsordnung der Gesellschaft nicht dem Verbands- 
recht des Landes, in dem der Generalsekretär ansässig ist, 
zuwiderlaufen, ist der Wohnsitz des Generalsekretärs der 
Sitz der Gesellschaft, es sei denn, der Vorstand entschei- 
det sich für eine bessere Alternative. 
PUNKT XIII - Technische Kommissionen 
1. Die Hauptaufgaben einer Technischen Kommission sind: 
(a) den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt 
in ihrem Arbeitsgebiet zu verfolgen und darüber 
dem Kongress zu berichten; 
(b) Initiative zu technischem und wissenschaftlichem 
Fortschritt zu entfalten insbesondere durch Bildung 
von Arbeitsgruppen, Abhalten von internationalen 
Symposien und Organisation von experimenteller 
Forschung; 
(c) Resultate von Forschung und Entwicklung zu erfas- 
sen, um sie auf dem Kongress zur Diskussion zu 
stellen; 
(d) Vorschláge zur Fórderung und Evaluierung der 
Photogrammetrie, Fernerkundung und raumbezo- 
genen Informationswissenschaften zu machen und 
dem Vorstand behilflich zu sein, diese Vorschláge 
bei den entprechenden Stellen durchzusetzen; 
(e) internationale Aktivitáten zur Normung auf dem 
Gebiet der Photogrammetrie, Fernerkundung und 
raumbezogenen Informationswissenschaften zu 
Schatzmeister übernimmt das Amt des ausschei- unterstützen; 
denden Schatzmeisters nach Erhalt der endgülti- (f) Weiterbildung durch die Organisation von Tutorien 
gen Abrechnung; zu fórdern; 
stellt die Jahresbeitragsrechnungen einen Monat 
vor Beginn des náchsten Finanzjahres, in dem der 
Beitrag fállig wird, an die Ordentlichen Mitglieder, 
die Assoziierten Mitglieder, die Regionalen Mitglie- 
der und die Fórdernden Mitglieder aus und infor- 
miert sie über den ordnungsgemäßen Ablauf der 
Überweisung der Beiträge. Der Schatzmeister ver- 
schickt regelmässige Mahnungen an die Mitglieder, 
die im Rückstand sind; 
(c) nimmt die Finanzmittel der Gesellschaft ein und 
verwaltet sie in Übereinstimmung mit den 
Beschlüssen der Hauptversammlung und den Wei- 
sungen des Vorstandes; 
(d) verfolgt alle finanziellen Transaktionen und legt der 
Finanzkommission nach dem Ende eines jeden 
Finanzjahres eine Kontenübersicht zur Rechnungs- 
prüfung vor; 
(e) schliesst die Endabrechnung der Gesellschaft für 
einen Zeitraum von vier Jahren zum Ende des 
Finanzjahres vor dem Kongress ab und über- 
mittelt sie der Finanzkommission zur Rechnungs- 
prüfung; 
(f) übermittelt dem Generalsekretär vor der Hauptver- 
sammlung eine Liste der Ordentlichen Mitglieder, 
Assoziierten Mitglieder und Regionalen Mitglieder, 
S 
(g) dem Vorstand über die Durchführung ihrer Pro- 
gramme entsprechend der Gescháftsordnung und 
den Technischen Resolutionen zu berichten; 
(h) der Gesellschaft einen jáhrlichen Bericht über die 
Gebiete ihrer Zuständigkeit zu unterbreiten. Der 
Bericht soll die Aktivitäten und den Stand der For- 
schung und Technik der Kommission und ihrer 
Arbeitsgruppen beschreiben. 
2. Aktivitäten in der Photogrammetrie, Fernerkundung 
und den raumbezogenen Informationswissenschaften 
sind in sieben Hauptinteressensgebiete unterteilt; 
jedes Gebiet wird einer Technischen Kommission 
anvertraut. Die Verantwortungsbereiche für die Techni- 
schen Kommissionen sind wie folgt: 
Kommission I: Sensoren, Plattformen und Bilddaten 
- Entwurf und Realisierung von Luft- und Raumfahrt- 
missionen zur Erdbeobachtung; 
- Standardisierung der Definitionen und Messungen 
sensorbezogener Parameter; 
- Entwurf, Konstruktion, Charakterisierung, Installa- 
tion, Überprüfung, Kalibrierung und Evaluation von 
Bildsensoren und Scannern; 
- Integration von bildgebenden und anderen Syste- 
men; 
International Archives of Photogrammerty and Remote Sensing. Vol. XXXIII, Part A. Amsterdam 2000. ———————— — EEE ZE "es = ———a03 
 
	        
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